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Neue Besucher:innen- und Patient:innenreglung

In unseren Helios Kliniken des Cluster Magdeburg in Burg, Oschersleben, Vogelsang/ Gommern und Zerbst möchten wir unsere Patient:innen und Mitarbeiter:innen so gut wie möglich vor der Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Ab dem 01. Oktober 2022 gelten neue Besuchsregelungen.
30. September 2022

Von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen. So ändern sich auch die Besuchsregelungen in den Helios Kliniken im Cluster Magdeburg.

Folgende Regelungen gelten ab Samstag, den 01. Oktober 2022:

Besucher/sonstige Dritte/Externe

  • Der Zutritt ist nur mit einem negativen Testergebnis gestattet. Der mitgebrachte Test darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss schriftlich anerkannt sein. Der Nachweis ist bei Betreten der Klinik am Empfang vorzuzeigen.
  • Als Testnachweis gilt: Antigentest aus Testzentrum, PCR-Test. Nutzen Sie bitte die öffentlichen Testzentren.
  • Besucher tragen während der gesamten Besuchszeit im Krankenhaus eine FFP2-Maske
  • Besucher dürfen keine Erkältungssymptome aufweisen.
  • Gegen den Besucher darf keine Quarantäneverordnung vorliegen.
  • Die Händehygiene sowie die Husten- und Niesregeln sind einzuhalten.
  • Es ist auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten.
  • Covid-Patient:innen unterliegen weiterhin einem Besuchsverbot.

Patient:innen

  • Keine Testung der Patient:innen für die ambulanten Sprechstunden. Bei stationären Patient:innen greifen die bestehenden Testkonzepte zur Aufnahme, im Verlauf und zur Entlassung in andere Einrichtungen.
  • Patient:innen tragen im Krankenhaus eine FFP2-Maske
    • bei Zutritt in das Krankenhaus
    • in Wartezonen
    • in gemeinschaftlich genutzten Flächen (z.B. Lounge, Bistro, Cafeteria)
    • im Aufzug, soweit gesundheitlich möglich

Ausnahmen / keine Geltung Maskenpflicht besteht weiterhin für

  • Patienten a) in Patientenzimmern und b) bei Entgegennahme medizinischer Behandlung, soweit die Maske hierfür abzunehmen ist,
  • Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Personen, die auf Grund ärztlich bescheinigter Kontraindikation keine Maske tragen können / dürfen,
  • gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie deren Begleitpersonen
  • beim Essen und Trinken in Pausenräumen, Cafeterien, Bistros.

Im Mittelpunkt aller Regelungen rund um das Coronavirus steht der Schutz unserer Patient:innen, Angehörigen und unserer Mitarbeiter:innen.

Neue Besucher:innen- und Patient:innenreglung