Die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt und die Behandlungskosten übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Bitte informieren Sie sich dort vorab über Zuzahlungen und Kostenübernahmen. Zusätzlich fällt im Normalfall eine Eigenbeteiligung an, die Sie direkt in der Patientenaufnahme bezahlen können. Hier ein Überblick.
Hier finden Sie die Allgemeinen Vertragsbedingungen
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Legen Sie bei der Aufnahme einfach die Krankenversichertenkarte Ihrer Krankenkasse vor – und wir regeln alles Weitere für Sie.
Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.
Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.
Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:
- Sie sind jünger als 18 Jahre.
- Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
- Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.
Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.
Sie sind privat versichert? Bitte bringen Sie uns den privaten Krankenversicherungsnachweis mit. Haben Sie Ihrer Kasse die Einverständniserklärung zur Direktabrechnung erteilt, rechnen wir auch direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse ab. Ansonsten erhalten Sie eine Selbstzahlerrechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Mit einer privaten Versicherung entfallen für Sie zudem die Zuzahlungen.
Wahlleistungen werden über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung abgerechnet. Ohne eine solche Versicherung erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen.
So entrichten Sie Ihre Zuzahlungen
Bitte bezahlen Sie die angefallen Zuzahlungskosten spätestens am Entlassungstag. Sie können die Zuzahlung auch bezahlen, sobald Ihnen Ihr Entlassungstermin bekannt ist.
Sie können Ihre Zuzahlung in der Patientenaufnahme/im Servicecenter bar oder mit EC-Karte entrichten. Falls Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten entlassen werden, können Sie die Zuzahlung auch nach Erhalt unserer Rechnung überweisen.
Bitte geben bei der Überweisung im Verwendungszweck unbedingt Ihre Fallnummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können. Die Fallnummer und alle weiteren wichtigen Angaben finden Sie auf der Rechnung.
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Wählen Sie Ihren ArztSie haben die Wahl: Auf Wunsch können Sie sich bei uns von der Chefärztin oder dem Chefarzt behandeln lassen. Das gilt für alle Fachbereiche, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind.
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