Vollständig geimpfte oder komplett genesene Personen legen bitte - neben ihrem Impf- oder Genesungsnachweis - entweder einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test vor, der maximal vom Vortag stammt. Ungeimpfte oder ungenesene Personen legen einen PCR-Test vor, der maximal vom Vortag stammt. Ein Antigen-Schnelltest genügt in ihrem Fall nicht.
Unverändert gilt, dass täglich 1 Besucher pro Patient in die Klinik kommen kann. Patientinnen und Patienten, die isoliert oder in Intensivbehandlung sind, benötigen besonderen Schutz, weshalb sie nur mit ärztlicher Genehmigung besucht werden dürfen.
Wer zu Besuch kommen möchte, muss den jeweils passenden Nachweis mitbringen und bei Betreten der Klinik vorlegen können. Pro Besuch wird darüber hinaus ein Erhebungsbogen zur Kontaktnachverfolgung ausgefüllt. Wer dies schon vorher erledigen möchte, findet den Bogen auch auf der Website der Klinik zum Herunterladen, Ausdrucken und Ausfüllen zu Hause. Abgegeben wird der Bogen dann bei Betreten der Klinik am Informationsschalter.
Für alle Personen auf dem Klinikgelände gilt wie gehabt eine FFP2-Maskenpflicht, die Verpflichtung zur Händedesinfektion und der Mindestabstand von 1,5 Metern. Im Sinne des Infektionsschutzes und auch im Interesse aller Besuchenden ruft die Klinikleitung dazu auf, sich auch während des Besuchs im Patientenzimmer jederzeit umsichtig zu verhalten und die bekannten Hygienemaßnahmen zu beachten. Darüber hinaus erinnert sie an die kostenfreien Angebote des Hauses (Telefon, WLAN, Gepäcktransport), die es ermöglichen, risikolos Kontakt zu den Angehörigen zu halten.