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Tumormeldestelle

Dokumentations- und Meldestelle für Tumorerkrankungen am Helios Klinikum Bad Saarow

Am Helios Klinikum Bad Saarow gibt es eine eigene Anlaufstelle, die alle wichtigen Informationen zu Krebserkrankungen sorgfältig erfasst und dokumentiert: die Tumormeldestelle. Ihre Aufgabe ist es, jede Krebsdiagnose und -behandlung an das zuständige Krebsregister zu melden – eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe, die zugleich hilft, die Qualität der Krebsbehandlung stetig zu verbessern.

 

Gesetzliche Grundlage

In Deutschland besteht eine gesetzliche Meldepflicht für Krebserkrankungen. Diese Verpflichtung richtet sich an Ärztliches Personal und medizinische Einrichtungen, um eine lückenlose Dokumentation von Krebserkrankungen in den Landeskrebsregistern sicherzustellen.

 

Die gesetzliche Grundlage bildet das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) aus dem Jahr 2013 auf Bundesebene, sowie die jeweiligen Landeskrebsregistergesetze. In Berlin und Brandenburg wurde die Vorgehensweise im Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Führung eines Klinisch-epidemiologischen Krebsregisters nach § 65c des fünften Buches Sozialgesetzbuch und § 1 des Bundeskrebsregisterdatengesetzes (Staatsvertrag Klinisch-epidemiologisches Krebsregister Brandenburg-Berlin – StV-KKRBB) festgelegt.

Was macht die Meldestelle konkret?

Die Meldestelle arbeitet mit eigenem Personal und in eigenen Räumlichkeiten.

Im Sinne des o.g. Gesetzes ist jedes Krankenhaus, jedes Onkologische Zentrum und jeder sonstige Leistungserbringer in der Onkologie im Bundesgebiet eine „Medizinische Einheit“.

 

Jede medizinische Einheit bildet zur Abgabe von Meldungen und zur Durchführung der Abrechnung nach diesem Staatsvertrag eine „Meldestelle“. Die ärztliche Leitung der medizinischen Einheit ist verantwortlich für die Erbringung der Meldung.

 

Die Verpflichtung der Meldestelle besteht in der Dokumentationstätigkeit zur Erstellung der erforderlichen Meldung samt den festgelegten Inhalten und der zeitgemäßen Übermittlung an das Krebsregister Berlin und Brandenburg (alle 4-6 Wochen). In diesem Moment tritt die Meldestelle als zentraler Melder des Klinikums in Erscheinung. 

Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der Meldestelle ist mit Hilfe der Krebsregister-Datenbank die strukturelle und medizinische Qualität und Quantität der zertifizierten Bereiche am Klinikum abzubilden.  In Deutschland kann sich jeder Leistungserbringer (Klinik oder Praxis) einem freiwilligen Zertifizierungs-/Auditierungsprozess stellen, wo bestimmte Indikatoren (Kennzahlen) erfüllt werden müssen. Dazu gibt es Vorgaben der Deutschen Krebsgesellschaft, die jährlich durch externe Fachauditoren abgefragt und kontrolliert werden. Im Ergebnis einer positiven Bewertung ist man ein Zertifiziertes Zentrum für eine bestimmte Tumorerkrankung, was strukturell und qualitativ/quantitativ eine geforderte Expertise nachweisen kann.

 

Die Bearbeitung und Auswertung der Kennzahlen (u.U. 25 – 35 Verschiedene) ist je Tumorerkrankung sehr breit gefächert und eine sehr aufwendige Arbeit, die aktuell noch viel Handarbeit verlangt. Hier ist eine enge Zusammenarbeit der Meldestelle mit den Mitarbeitern der Kliniken und Zentren unabdingbar.

 

Neben Fallzahlen (Mindestmengen) sind die Therapiemodalitäten (Operation, Bestrahlung, Chemotherapie …) und die allzeitliche Betreuung der Patienten durch die supportiven Disziplinen (Psychoonkologie, Sozialdienst, Ernährungsberatung, Physiotherapie …) wichtige Zentrumskriterien. Aber auch der Anspruch, alle Patienten mindestens einmal in der interdisziplinären Tumorkonferenz vorzustellen, gehört dazu. Eine transparente und selbstkritische Aufarbeitung und Bewertung der erstellten Jahresergebnisse sind im Qualitätsmanagement fest verankert und werden in Qualitätszirkeln / M&M-Konferenzen besprochen.

 

Als zertifiziertes Organzentrum oder Onkologisches Zentrum ist man als Schwerpunktversorger im Bereich der Onkologie anerkannt. Dies wird auch auf den entsprechenden Webseiten der Deutschen Krebsgesellschaft (Oncomap) dargestellt.

 

 

Letztlich muss diese erworbene und nachgewiesene Qualität jährlich untermauert werden.

Für all diese Aufgaben benötigt man engagiertes und gut ausgebildetes Personal in der Meldestelle, die diese Vorgaben und Daten gut und richtig in einem bestimmten Zeitfenster verarbeiten und den Nutzern in den Kliniken und Zentren zur Verfügung stellen kann.

M&M-Konferenzen sind retrospektiv ausgerichtete Fallkonferenzen. Sie sind von ebenfalls retrospektiven klinisch-pathologischen Fallkonferenzen zum primären Zweck der Aus-, Fort- und Weiterbildung abzugrenzen sowie von prospektiv ausgerichteten interdisziplinären Fallkonferenzen vom Typ einer Tumorkonferenz, welche die Weiterbehandlung der Patienten im Fokus hat.

 

Tumorkonferenzen sind Fallkonferenzen zur Planung der Behandlung von Patienten mit Krebserkrankungen. Ziel ist es, die bestmögliche Therapie für den Patienten festzulegen, basierend auf den aktuellen medizinischen Befunden und Leitlinien. Dabei werden interdisziplinäre Meinungen eingeholt, um sowohl kurative als auch palliative Therapieoptionen zu prüfen und die Behandlung individuell anzupassen.

 

Onkologisches Zentren sind Einrichtungen, die sich auf die Behandlung von Krebserkrankungen spezialisiert haben. Diese Zentren bieten umfassende Versorgung für verschiedene Tumorarten, einschließlich häufiger wie Brust- und Darmkrebs sowie weniger häufigeren Formen wie Kopf-Hals-Tumoren oder Leukämien. Sie fördern Synergien zwischen verschiedenen Fachbereichen und bieten eine multidisziplinäre Herangehensweise an die Krebsbehandlung.

Tumordokumentation hat in Bad Saarow eine sehr lange Tradition. Bereits Anfang der 1990er Jahre wurde am Standort eine kleine Außenstelle des Nachsorgeregisters Frankfurt (Oder) eingerichtet. Die damalige Sozialministerin Regine Hildebrandt hat diese Institutionen im Land (5 an der Zahl) mit ins Leben gerufen, um betroffene Krebspatienten auch nach der Behandlung weiterbetreuen bzw. überwachen zu können.

 

Aus diesen sogenannten Nachsorgeleitstellen (im Verbund des Tumorzentrums Land Brandeburg e.V. mit seinen angeschlossenen Onkologischen Schwerpunkten) wurde später im Jahr 2015 das Klinische Krebsregister des Landes Brandenburg und 2016 zu dem, was es heute ist, dem Klinisch-Epidemiologischen Krebsregister für Brandenburg und Berlin (KKRBB). Unser Standort in Bad Saarow wurde im Jahr 2015 als zwar kleiner, aber integrativer Bestandteil dieser Struktur ausgeschlossen.

 

Seit dieser Zeit und mit Unterstützung des Krankenhaus-Trägers gehen wir als Zentrale Dokumentations- und Meldestelle am Klinikum unsere eigenen Wege und das sehr erfolgreich.

 

Häufige Fragen

FAQ

Ein Krebsregister ist eine Datenbank, in der Informationen über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von Krebserkrankungen systematisch gesammelt und ausgewertet werden. Ziel ist es, die Krebsversorgung zu verbessern, die Forschung zu unterstützen und die Qualität der onkologischen Behandlung zu sichern. 

  • Epidemiologische Krebsregister: Diese erfassen, wie häufig Krebserkrankungen in der Bevölkerung vorkommen (Häufigkeit) und wie sie sich regional oder zeitlich verteilen (Sterberaten).
  • Klinische Krebsregister: Diese dokumentieren detailliert den Verlauf der Erkrankung einzelner Patienten – von der Diagnose über die Therapie (z. B. Operation, Chemo) bis zur Nachsorge und möglichen Rückfällen. 

  • Qualitätssicherung: Krankenhäuser und Ärzte erhalten Rückmeldungen zu ihren Behandlungsergebnissen, um die Versorgung zu optimieren.
  • Forschung: Wissenschaftler nutzen die anonymisierten Daten, um Ursachen von Krebs zu erforschen und neue Therapien zu bewerten.
  • Berichterstattung: Das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) am Robert Koch-Institut führt die Landesdaten zusammen und veröffentlicht regelmäßig Berichte wie „Krebs in Deutschland“. 

Ärzte und Zahnärzte sind gesetzlich verpflichtet, Neuerkrankungen und Therapieschritte an das zuständige Landesregister zu melden. 

 

  • Daten: Erfasst werden medizinische Daten (Tumorart, Stadium) sowie persönliche Daten (Name, Anschrift), die jedoch streng getrennt voneinander verarbeitet werden (Vertrauensstelle vs. Registerstelle), um den Datenschutz zu gewährleisten.
  • Widerspruch: Patienten haben ein Widerspruchsrecht gegen die dauerhafte Speicherung ihrer Identitätsdaten, das sie direkt beim Krebsregister anzeigen müssen.