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Glückliche Mutter mit Neugeborenem im Helios Klinikum Bad Saarow

Sichere Vorsorge für Ihr Neugeborenes

Uns liegt es besonders am Herzen, dass Ihr Baby gesund ist. Daher bieten wir Ihnen umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen an, um Ihr Kind sinnvoll zu schützen. Selbst verborgene Gesundheitsstörungen lassen sich heute frühzeitig festzustellen und behandeln.

Hörstörungen bei Kindern wurden bislang häufig erst nach dem Spracherwerb entdeckt – und damit viel zu spät. Um sie früher feststellen und behandeln zu können, bieten wir seit vielen Jahren ein Hörscreening für Neugeborene an. Dieses Verfahren zur Früherkennung ist eine deutschlandweit anerkannte Krankenkassenleistung.  

 

Das Hörscreening wird in den ersten Lebenstagen durchgeführt und dauert nur wenige Minuten. Die Untersuchungen sind vollkommen schmerzfrei für Ihr Baby und lassen sich gut durchführen, wenn Ihr Kind schläft oder nach dem Füttern.    

 

Bei der Untersuchung messen wir die otoakustischen Emissionen Ihres Kindes, also die Signale, die das Ohr selbst aussendet.  Ist das Ergebnis des Hörscreenings zunächst auffällig oder nicht aussagekräftig, erfolgt eine weitere Kontrolluntersuchung. Manchmal können auch Reste vom Fruchtwasser im Gehörgang die Weiterleitung des Schalls beeinträchtigen.  

 

Sollte das Ergebnis der Kontrolluntersuchung auch wieder auffällig sein, bieten wir in Zusammenarbeit mit der Klinik für Hals-Nasen und Ohrenheilkunde alle modernen Möglichkeiten der Therapie.

 

Hier erfahren Sie mehr.

Bei ungefähr drei von 10.000 Babys liegt ein kritischer angeborener Herzfehler vor, der beim Vorsorge-Ultraschall und bei den Routineuntersuchungen nach der Geburt zunächst nicht erkennbar ist. Nicht alle Herzprobleme werden bei der kinderärztlichen Untersuchung entdeckt.

 

Mit der Pulsoxymetrie, einer einfachen und schmerzlosen Messung mithilfe eines Lichtsensors des Sauerstoffgehalts im Blut, können wir lebensbedrohlichen Herzfehler besser entdecken. Zu wenig Sauerstoff kann auf einen kritischen angeborenen Herzfehler hinweisen.

 

Für die Untersuchung ist keine Blutabnahme nötig. Bei auffälligen Befunden führen wir eine Ultraschalluntersuchung (EKG; Echokardiographie) durch, so dass notwendige Behandlungsmaßnahmen frühzeitig eingeleitet werden können.

Pflicht ist eine Untersuchung des Hüftgelenks erst bei der Untersuchung U3 (4. bis 6. Lebenswoche). Wir führen sie jedoch bereits in den ersten Lebenstagen durch, um eine Therapie wenn nötig, so früh wie möglich einleiten zu können.

Mit diesem Labortest untersuchen wir das Blut Ihres Kindes nach angeborenen Stoffwechselkrankheiten. Gefährliche Störungen im Stoffwechsel können wir so frühzeitig feststellen, um Folgeschäden zu vermeiden.

Bilirubin ist das Abbauprodukt des roten Blutfarbstoffs. Nach der Geburt ist die Leber noch nicht in der Lage, Bilirubin abzubauen und auszuscheiden. Steigt der Bilirubin-Spiegel zu stark, kann sich der Farbstoff im Gehirn ablagern und Schäden hervorrufen.  

 

Wir überprüfen den Bilirubin-Gehalt des Blutes, um bei Bedarf Gegenmaßnahmen zu ergreifen – und zwar „unblutig“, also ohne Ihrem Neugeborenen Blut abzunehmen. Eine Blutentnahme wird nur bei sehr hohen Werten erforderlich.