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Auf dem Weg in die Rehabilitation

Einige Erkrankungen erfordern eine medizinische Rehabilitation, um so weit wie möglich wieder am aktiven Leben teilnehmen zu können. Die Rehabilitation sollte möglichst schnell nach dem stationären Aufenthalt erfolgen.

Zur Medizinischen Rehabilitation zählt u.a. die Anschlussheilbehandlung (AHB). Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen rund um das Thema zusammengefasst.

Eine AHB ist eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation, die nach besonderen Vorgaben der Rentenversicherungen und Krankenkassen eingeleitet und in indikationsspezifischen Rehabilitationskliniken durchgeführt wird.

Jeder Patient hat die Möglichkeit und das Recht (SGB IX) eine stationäre oder teilstationäre Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch zu nehmen, wenn die medizinische Situation dies erforderlich macht. Ob als Anschlussheilbehandlung nach einem Klinikaufenthalt, als komplexe Maßnahme bei Behinderungen oder als Vorsorge bei drohenden chronischen Leiden.

Während Ihres Krankenhausaufenthaltes wird der Antrag gemeinsam mit Ihnen durch unseren Sozialdienst ausgefüllt, interdisziplinär in unserer Klinik besprochen und an die Kostenträger für die Kostenübernahme geschickt. Nach erfolgter Kostenübernahme wird zur Terminabstimmung die jeweilig bewilligte AHB-Klinik durch den Kostenträger  kontaktiert und Sie erhalten parallel die notwendigen Informationen über den Beginn Ihrer Anschlussheilbehandlung.

Gern können Sie den Sozialdienst schon vor Ihrem Klinikaufenthalt kontaktieren, um Ihre individuelle AHB zu besprechen.

Die AHB steht in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit Ihrem Krankenhausaufenthalt. Sie kann als Direktverlegung in die Rehabilitationsklinik, aber auch mit einer zwischenzeitlichen Entlassung nach Hause erfolgen. Dies wird mit den behandelnden Ärzten besprochen. Eine AHB muss jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der stationären Entlassung erfolgen.

Die Auswahl der Rehabilitationsklinik richtet sich nach den geltenden Richtlinien der Versicherungsträger. Zur Vermeidung von Missverständnissen weisen wir darauf hin, dass viele Krankenkassen bzw. Rentenversicherungsträger bereits mit Rehabilitationseinrichtungen Versorgungsverträge abgeschlossen haben. Wir können bei der Antragsübermittlung nur Ihre Wunschklinik notieren – allerdings können wir keine Garantie geben.  

Die Anreise in die AHB-Klinik erfolgt entweder mit dem Fahrdienst der AHB-Klinik oder mit Eigenanreise (Fahrtkostenrückerstattung ist über den jeweiligen Kostenträger möglich, jedoch nicht garantiert). Nähere Informationen zum Transportmittel erfahren Sie während Ihres Klinikaufenthaltes vom Sozialdienst

Die Dauer der AHB beträgt circa 3 Wochen. Nach Einschätzung des Arztes in der Rehabilitationsklinik ist auch eine Verlängerung möglich.

Die Mitnahme von Begleitpersonen ist nur auf Privatkosten möglich und muss mit der Rehabilitationsklinik im Einzelfall abgesprochen werden.

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