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Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2026

In diesem Jahr wird unsere Schwerbehindertenvertretung (SBV) für die kommende vierjährige Amtszeit neu gewählt. Am 17. November 2026 entscheiden die wahlberechtigten Beschäftigten über die Vertrauensperson und ihre stellvertretenden Mitglieder.

Sie möchten sich selbst engagieren und für die SBV kandidieren?

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Wahl, Kandidatur und Ablauf.

Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten im Unternehmen. Sie steht ihnen beratend und unterstützend zur Seite und setzt sich für ihre Belange und eine gute Teilhabe am Arbeitsleben ein.

Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten unseres Hauses, die

  • schwerbehindert sind, also einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben, oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind und über eine bewilligte Gleichstellung verfügen.

Die Stimmabgabe erfolgt am Wahltag im Rahmen des förmlichen Wahlverfahrens. Eine Briefwahl ist ebenfalls möglich und muss beim Wahlvorstand beantragt werden.

Für die Schwerbehindertenvertretung können Beschäftigte kandidieren, die

  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehören und
  • nicht nur vorübergehend im Betrieb beschäftigt sind.

Wichtig: Eine eigene Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist für eine Kandidatur nicht erforderlich.

Gewählt werden die Vertrauensperson und die stellvertretenden Mitglieder in getrennten Wahlgängen. Eine Kandidatur für beide Ämter ist möglich, wenn für beide Ämter ein entsprechender Wahlvorschlag vorliegt.

Sie möchten kandidieren? So gehts:

Wer als Vertrauensperson oder stellvertretendes Mitglied kandidieren möchte, benötigt einen ordnungsgemäßen Wahlvorschlag.

Dieser muss innerhalb von zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand eingegangen sein.
 

Für eine Kandidatur benötigen Sie:

  • den Wahlvorschlag mit mindestens drei Stützunterschriften von Wahlberechtigten,
  • die Zustimmungserklärung der kandidierenden Person für die Vertrauensperson bzw.
  • die entsprechende Zustimmungserklärung für die Kandidatur als stellvertretendes Mitglied.
     

Einsicht in die Liste der Wahlberechtigten ist ausschließlich beim Wahlvorstand möglich.


Vielleicht sind genau Sie die richtige Person, um die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen zu vertreten?


Informieren Sie sich über die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung und die Möglichkeiten einer Kandidatur - relevante Internetseiten haben wir an der Seite mit aufgeführt. Bei Fragen zur Wahl oder zur Einreichung eines Wahlvorschlags können Sie sich gern direkt an den Wahlvorstand wenden. 
 

Die benötigten Formulare für Wahlvorschläge, Stützunterschriften und Zustimmungserklärungen befinden sich am Ende der Seite.

    Der Zeitplan zur SBV-Wahl 2026

    KW 37 – Erlass und Bekanntmachung des Wahlausschreibens
    Mit der Veröffentlichung des Wahlausschreibens wird die Wahl offiziell eingeleitet.
     

    Anschließend – zwei Wochen Zeit für Wahlvorschläge (bis zum 22.9.)
    Innerhalb dieser Frist müssen die vollständigen Wahlvorschläge einschließlich der erforderlichen Stützunterschriften und Zustimmungserklärungen beim Wahlvorstand eingegangen sein.


    Danach – Prüfung der Wahlvorschläge

    Der Wahlvorstand prüft die eingereichten Vorschläge und stellt fest, welche Kandidaturen gültig sind.
     

    Spätestens eine Woche vor der Wahl – Bekanntgabe der Kandidierenden
    Die gültigen Kandidatinnen und Kandidaten werden offiziell bekannt gegeben.

    Am 17. Novemver 2026 ist Wahltag
    Gewählt werden die Vertrauensperson und die stellvertretenden Mitglieder.

    Für alle Fristen, Termine, Uhrzeiten, Orte und formalen Anforderungen sind ausschließlich die Angaben im offiziellen Wahlausschreiben maßgeblich.