Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten – hierdurch wurden strengere Regeln in Bezug auf die Verarbeitung von Daten aufgestellt. Im Rahmen der neuen gesetzlichen Regelungen sind auch wir als Gesundheitsunternehmen verpflichtet, Sie und Ihre Mitarbeiter über die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.
Was genau ändert sich für Sie?
Wir haben unsere Abruferklärungen für Ihre Mitarbeiter angepasst: Darin weisen wir ab sofort explizit auf die Freiwilligkeit der Einwilligung in die Datenspeicherung sowie die Möglichkeit hin, alle Angaben jederzeit zu widerrufen. Die Systematik der Abruferklärung bleibt dabei unberührt.
Aus diesem Grund wird zudem ein Nachtrag zu Ihrem Rahmenvertrag erforderlich. In den kommenden Tagen wird Sie dieser per Post erreichen.
Was ist Ihrerseits zu tun?
- Wir möchten Sie bitten, ab sofort nur noch die neue Abruferklärung zu verwenden und Ihre Mitarbeiter zeitnah darüber zu informieren. Ihr zuständiger Regionalleiter HPC sendt Ihnen die Abruferklärung per Mail und zusätzlich per Post zeitnah zu.
- Bitte senden Sie uns nach Eingang Ihres individuellen Nachtrags per Post ein Exemplar unterschrieben zurück.
Wir bedanken uns vorab herzlich für Ihre Unterstützung.