„Die Sicherheit unserer Patient:innen, Besucher:innen und Mitarbeiter:innen hat höchste Priorität. Angesichts sinkender Inzidenzen möchten wir allerdings Besuche wieder ermöglichen, weil Sie für unsere Patient:innen und deren Angehörige unheimlich wichtig sind“, erklärt Klinikgeschäftsführer Jan Jakobitz. „Gleichwohl bitten wir darum, gründlich abzuwägen, ob ein Besuch der Angehörigen unbedingt notwendig ist, und sich während des Aufenthalts im Klinikum unbedingt an die geltenden Hygieneregeln zu halten“, so Jakobitz weiter.
Es gelten im gesamten Klinikum ab dem 02.05.2022 folgende Besucherregeln:
- Angehörige können die Patient:innen ab dem 02.05.2022 täglich im Zeitraum von 15 bis 18 Uhr besuchen. Es gilt hierbei die 1-1-1 Regel – ein Besucher pro Patient für eine Stunde am Tag.
- Alle Besucher:innen müssen tagesaktuell negativ getestet sein. Ein mitgebrachter gültiger Testnachweis (max. 24 Stunden alt) mit einem negativen Ergebnis ist auch für vollständig geimpfte und genesene Besucher:innen erforderlich. Es sind die öffentlichen Testzentren im Erzgebirgskreis zu nutzen. Informationen zu den öffentlichen Testzentren finden Sie hier: COVID-19 im Erzgebirgskreis – Erzgebirgskreis. Ein Test im Bürgertestzentrum in der Gartenstraße ist nur nach vorheriger Terminbuchung möglich. Termine können hier vereinbart werden: www.helios-gesundheit.de/aue/testzentrum
- Der mitgebrachte Testnachweis ist am Eingang vorzuzeigen. Auf der Station ist eine Anmeldung beim Stationspersonal erforderlich. Das Betreten der Patientenzimmer ist erst mit Erlaubnis des Stationspersonals gestattet.
- Ausnahmeregeln gelten nach wie vor für die Palliativbereiche, die Intensivstation und die Geburtsklinik. Hier erfolgen individuelle Absprachen mit dem Stationspersonal.
Besuche sind nicht gestattet:
- für Besucher:innen mit Erkältungssymptomen (Fieber, Schüttelfrost, Kopf-, Hals-, Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, Schnupfen, Trockener Husten, neu aufgetretene Atemnot, Durchfall, Geruchs-/Geschmacksstörungen).
- für Besucher:innen mit aktuell vorliegender Quarantäneverordnung oder Selbstabsonderung.
- für die COVID-19-Station (Ausnahme: Besuch bei Schwersterkrankten nach ärztlicher Abstimmung).
Für Besucher:innen ist das Tragen von FFP2-Masken im gesamten Krankenhaus Pflicht. Wir möchten weiterhin darum bitten, einen Abstand von mindestens 1,5m zu Patient:innen, deren Mitpatient:innen, Mitarbeiter:innen und anderen Besucher:innen einzuhalten.