Die Aufgaben als Rettungshelfer:in
Als Rettungshelfer oder -helferin können Sie als Fahrer:in auf einem Krankentransportwagen eingesetzt werden und unterstützen den/die Rettungssanitäter:in bei der Versorgung und dem Transport nicht kritisch kranker Patienten und Patientinnen in geeignete Krankenhäuser, verlegen Patientinnen und Patienten in passende Versorgungseinrichtungen oder sorgen für den Heimtransport. Ebenso können Sie zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen des Bevölkerungsschutzes kommen.
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung zum/zur Rettungshelfer:in ist nach dem Rettungsdienstgesetz NRW geregelt.
- Die gesamte Ausbildung umfasst mindestens 160 Stunden.
- Zu Beginn ist der 80 stündige theoretische Lehrgang an unserer staatlich anerkannten Rettungsdienstfachschule vorgesehen. Dieser vermittelt Ihnen praxisnah alle theoretischen Inhalte.
- Nach dem Lehrgang erfolgt die staatliche Prüfung und ein 80-stündiges Praktikum auf einer anerkannten Lehrrettungswache auf dem Rettungs- und Krankentransportwagen, in dem die theoretischen Inhalte praktisch umgesetzt und eingeübt werden.
Zulassungsvoraussetzungen (gem. RettAPrVO)
Zur Ausbildungszulassung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie des Personalausweises
Vollendung des 17. Lebensjahres
Kopie des Schulabschlusszeugnisses oder beglaubigter Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung
Ärztliches Attest über die physische und psychische Eignung im Sinne des §4 Rettungsdienstgesetz NRW (nicht älter als drei Monate)
Vorlage eines amtlichen, polizeilichen Führungszeugnisses (Belegart N) nicht älter als 3 Monate vor Abschluss der theoretisch-praktischen Ausbildung
Antrag auf Zulassung zur Prüfung zwei Wochen vor Abschluss der theoretischen Ausbildung
Kosten
750,00 EUR pro Person