Ihr Aufenthalt aus finanzieller Sicht
Alle versicherten Patienten einer gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich laut Gesetz (§39 Abs. 4 SGB V) an den Kosten Ihres Krankenhausaufenthaltes mit einem Eigenanteil beteiligen.
Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach vom Gesetzgeber festgelegten Regelungen - gerne erteilen wir Ihnen hierzu eine individuelle Auskunft. Sollten Sie im laufenden Jahr schon einmal im Krankenhaus stationär aufgenommen worden sein und den Eigenanteil bereits bezahlt haben, werden wir diese Tage verrechnen. Bitte bringen Sie die entsprechende Quittung als Nachweis mit.
Patienten unter 18 Jahren sind von dieser Regelung nicht betroffen, sie sind generell vom Eigenanteil befreit.