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Reinigungskraft bei Kontrolle von Entsorgung von Sondermüll in Klinik

Gefahrgutmanagement

Jedes Klinikum hat in verschiedenster Art und Weise mit Gefahrgut zu tun. Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.


Beispiele für Gefahrgüter im Krankenhaus:

  • Viele Gefahrstoffe, mit denen Sie täglich umgehen (Laborchemikalien, Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Gase unter Druck (z.B. Sauerstoff, Lösemittel etc.)
  • Batterien / Akkus
  • Gefährliche Abfälle (Zytostatika Abfall & infektiöser Abfall )
  • Laborproben (mit / ohne Trockeneis)
  • Radioaktive Stoffe

Gefahrstoff (innerbetrieblich)

  • Die Kennzeichnung eines Gefahrstoffes soll über Gefahren beim Umgang mit diesen Stoffen (insbesondere bei deren Herstellung, Weiterverarbeitung, Verwendung und Lagerung) informieren.
  • Einen Gefahrstoff erkennt man an den GHS-Symbolen (oben). Weitere Hinweise zum Umgang mit Gefahrstoffen finden Sie hier: Gefahrstoffe

Gefahrgut (öffentlicher Bereich)

  • Die Kennzeichnung eines Gefahrgutes ist auf die Transportgefahren abgestimmt, insbesondere beim Transport in Kliniken / Labore über die Straße und soll alle am Gefahrguttransport beteiligten Personen über mögliche Gefahren informieren und im Falle eines Unfalles Rettungskräfte auf möglichen Gefahren hinweisen.
  • Gefahrgüter erkennt man an den Gefahrzetteln (unten).

Was umfasst die Beförderung von gefährlichen Gütern?

Die Beförderung umfasst nicht nur den Vorgang der Ortsveränderung, sondern auch die Übernahme und die Ablieferung des Gefahrgutes sowie zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung, Vorbereitungs-, und Abschlusshandlungen (Verpacken, Auspacken, Be- und Entladen). Die genannten Aufgaben werden bei einem Gefahrguttransport durch unterschiedliche Personen wahrgenommen. Die beteiligten Personen haben bei den jeweiligen Aufgaben verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, um einen sicheren und rechtskonformen Gefahrguttransport zu gewährleisten.


Folgende Aufgaben umfasst dabei das Gefahrgutrecht:

  • Klassifizieren
  • Vorbereitung zum Versand
  • Verpacken
  • Kennzeichnen
  • Beladen
  • Fahrzeugkontrolle
  • Transport im öffentlichen Verkehrsraum
  • Transportunterbrechungen
  • Empfangen
  • Entladen
  • Auspacken

Unterweisung

Alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Guter beteiligt sind, müssen im Rahmen ihres Arbeits- bzw. Verantwortungsbereichs unterwiesen sein. Diese Unterweisung sollte in der Regel alle zwei Jahre wiederholt werden.

Durchführung

Die Unterweisung selbst erfolgt je nach Verantwortlichkeiten und Aufgaben der beteiligten Personen und umfasst folgende Bereiche: 

  • Einführung in die Vorschriften: Als am Gefahrguttransport beteiligter Mitarbeiter müssen Sie mit den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Guter vertraut sein.
  • Aufgabenbezogene Unterweisung: Als Mitarbeiter:in müssen Sie Ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei einem Gefahrguttransport kennen.
  • Sicherheitsunterweisung: Als Mitarbeiter:in müssen Sie die möglichen Gefahren, Verletzungen oder Schädigungen, die als Folge von Zwischenfällen bei einem Gefahrguttransport auftreten können, kennen und über die sichere Handhabung und Notfallmaßnahmen im Umgang mit Gefahrgut geschult sein.