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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) der Simulations- und Notfallakademie (SiNA)

AGB Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote für Kunden

(Stand: 01.01.2026)
 

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für

  • alle Veranstaltungen, Kurse, Seminare, Workshops oder Lehrgänge – in Präsenz vor Ort, Live-Online, als E-Learning oder Blended Learning – im Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung (nachfolgend „Veranstaltung/en“ genannt),
  • die von der Helios Kliniken GmbH oder einem anderen Unternehmen der Helios Kliniken Gruppe (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) über die Internetseite helios-lernbar.de angeboten werden und
  • -alle Personen, die entweder in keinem Beschäftigungsverhältnis mit der Helios Kliniken GmbH oder einem anderen Unternehmen der Helios Kliniken Gruppe stehen und/oder ohne dienstliche Veranlassung einen Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung abschließen (nachfolgend „Lernende Person“ genannt).


2. Buchung

Die Buchung einer Veranstaltung, die über die Internetseite helios-lernbar.de angeboten wird, ist für die Lernende Person verbindlich.

Um Buchungen vornehmen zu können, ist die einmalige Registrierung eines persönlichen, passwortgeschützten Helios Lernbar-Kontos erforderlich. Jede Lernende Person ist im Rahmen der Registrierung zu folgenden wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße (privat oder dienstlich), Hausnummer (privat oder dienstlich), PLZ (privat oder dienstlich), Ort (privat oder dienstlich), E-Mail-Adresse (privat oder dienstlich). Diese Angaben dienen der Übermittlung von für die Lernende Person notwendigen Informationen (z. B. Buchungsbestätigung, Veranstaltungsabsage etc.). Danach erhält die Lernende Person per E-Mail einen Link zur Verifizierung seiner E-Mail-Adresse zugeschickt, der 24 Stunden lang gültigen Link ist. Mit Betätigung des Links durch die Lernende Person ist der Registrierungsvorgang abgeschlossen und das Helios Lernbar-Konto erstellt.

Für die Nutzung des Helios Lernbar-Kontos gelten im Übrigen die entsprechend gültigen Nutzungsbedingungen der Helios Lernbar in der Fassung vom 01.01.2026.


3. Buchungsbestätigung, Vertragsschluss

Erst mit Zugang einer gesonderten Buchungsbestätigung per E-Mail bei der Lernenden Person entsteht ein vertraglicher Anspruch der Lernenden Person auf Teilnahme an der Veranstaltung gegenüber dem jeweiligen Veranstalter.

Die Buchungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sind bereits alle Plätze in der betreffenden Veranstaltung belegt, wird die Lernende Person auf eine Warteliste gesetzt und hierüber benachrichtigt.

Da die Plätze für eine Veranstaltung begrenzt sind, behält sich der Veranstalter das Recht vor, eine Auswahl unter den Buchungen zu treffen. Hierbei können bestimmte Personen- oder Berufsgruppen bzw. die Mitarbeiter eines Unternehmens der Helios Kliniken Gruppe bei der Buchungsbestätigung bevorzugt behandelt werden. Ein Anspruch auf die Teilnahme besteht nicht, der Vertrag mit der Lernenden Person kommt erst durch die ausdrückliche Buchungsbestätigung zustande.


4. Keine Übertragung durch die Lernende Person

Eine Übertragung der Buchung der Lernende Person auf andere Personen kann nicht vorgenommen werden.


5. Änderungsvorbehalt

Dem Veranstalter obliegt die Auswahl des Referenten für die von ihm angebotenen Veranstaltungen. Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, solange der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch gewahrt bleibt. Ein Anspruch der Lernenden Person auf einen bestimmten Referenten oder ein bestimmtes Programm besteht nicht.


6. Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung für die Lernende Person als Verbraucher i.S.d. BGB § 13:

Sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht für eine Lernende Person als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB besteht, hat die Lernende Person das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Zugang der Buchungsbestätigung, frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

[Name, Adresse des Veranstalters, Email-Adresse]

Muster-Widerrufsformular:

Wenn die Lernende Person den Vertrag widerrufen möchte, kann sie dieses Formular ausfüllen und zurücksenden.

– An [Name, Adresse des Veranstalters, Email-Adresse]:

– Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme an der folgenden Veranstaltung.

– Titel der Veranstaltung

– Gebucht am 

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

Folgen des Widerrufs:

Im Falle eines rechtzeitigen Widerrufs zahlt der Veranstalter alle die widerrufene Buchung betreffenden Zahlungen der Lernenden Person unverzüglich zurück.

Erlöschen des Widerrufsrechts:

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Veranstalter mit der Ausführung der Leistung (z.B. Beginn der Veranstaltung) mit ausdrücklicher Zustimmung bzw. auf ausdrücklichen Wunsch der Lernenden Person hin vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder die Lernende Person diese selbst veranlasst hat.


7. Schulungsunterlagen

Der Veranstalter stellt der Lernenden Person am Veranstaltungstag ggf. Schulungsunterlagen zur Verfügung. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der Schulungsunterlagen ist nicht erlaubt. Sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen und sonstigen Veranstaltungs- und Begleitmaterialien, gleich welcher Form, bleiben ausdrücklich dem Veranstalter oder dem jeweiligen Urheber vorbehalten. Es ist der Lernenden Person untersagt, Mitschnitte in Bild und/oder Ton zu erstellen. Dieses Verbot schließt insbesondere auch die elektronische Speicherung von Live-Online- und/oder E-Learning-Veranstaltungen ein.


8. E-Learning-Angebote

Für E-Learning-Veranstaltungen erhält jede Lernende Person von dem Veranstalter einen persönlichen Zugang. Die Nutzung der E-Learning-Module ist auf diese Lernende Person und auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht erlaubt.


9. Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr richtet sich nach den zum Buchungsdatum auf der Internetseite helios-lernbar.de angegebenen Preisen der jeweiligen Veranstaltung. Die Teilnahmegebühr ist nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung durch den Veranstalter in der in der Rechnung angegebenen Frist zur Zahlung fällig. Die Ziffern 10 bis 12 gehen hierbei vor.

Die Pflicht der Lernenden Person zur Zahlung der vollständigen Teilnahmegebühr gilt auch bei Nichterscheinen, bei einem Abbruch der Teilnahme, unabhängig davon, ob die Veranstaltung in mehrere Module aufgeteilt ist oder nicht, oder bei nicht rechtzeitiger Durchführung eines Moduls bei einer mehrmoduligen Veranstaltung, bei der die Module aufeinander aufbauen.


10. Sonstige Kosten, Genehmigungen

Die Kosten für An-/Abreise, Unterbringung sowie Verpflegung schuldet der Veranstalter nicht. Die Lernende Person hat diese auf eigenes Risiko zu veranlassen.
Für sonstige erforderliche Genehmigungen und Maßnahmen, die für eine Teilnahme an einer Veranstaltung erforderlich sind (Freistellung und/oder Kostenübernahmeerklärung durch den Arbeitgeber, Dienstreisegenehmigung, etc.), ist die Lernende Person selbst verantwortlich.

 

11. Absage von Veranstaltungen

Der Veranstalter ist berechtigt, bestätigte Veranstaltungen aus wichtigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen (z.B. „höhere Gewalt“, Streik, Erkrankung des Referenten, gefährdete Sicherheit o.ä.) oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl – auch kurzfristig – abzusagen. Im Falle einer Absage entfällt die Zahlungspflicht der Teilnahmegebühr. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet der Veranstalter nach der Absage zurück (bei Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, nur an diesen). Darüberhinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. von der Lernenden Person gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets).


12. Stornierung

Storniert die Lernende Person eine Veranstaltung nach Bestätigung seiner Buchung, ist der Veranstalter berechtigt, der Lernenden Person folgende Gebühren zu berechnen, es sei denn, im Veranstaltungsangebot sind abweichende Regelungen hinterlegt:

  1. bis 8 Wochen (56 Tage) vor dem Veranstaltungstermin, wird keine Teilnahmegebühr berechnet,
  2. zwischen 8 und 2 Wochen (dem 55. und dem 15. Tag) vor dem Veranstaltungstermin, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu zahlen,
  3. ab 2 Wochen (dem 14. Tag) vor dem Veranstaltungstermin, sind 100 % der Teilnahmegebühr zu zahlen.

Die Stornierung durch die Lernende Person muss entweder über die entsprechende technische Funktion im Helios Lernbar-Konto erfolgen oder schriftlich per Email oder telefonisch beim Veranstalter erfolgen. Die Kontaktdaten des Veranstalters sind im Veranstaltungsangebot und der Buchungsbestätigung vermerkt.


13. Foto- und Videoaufnahmen

In den Veranstaltungen können Aufnahmen von der Lernenden Person im Rahmen eines Foto-/Videoprotokolls angefertigt werden. Diese Foto-/Videoprotokolle werden nur den Teilnehmern der betreffenden Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Sollte eine Lernende Person einer Aufnahme ihrer Person oder der Zurverfügungstellung des Foto-/Videoprotokolls nicht zustimmen, kann sie sich an den Veranstalter wenden.

Bei einigen Veranstaltungen kann es auch zur Aufnahme der Lernenden Person auf Fotos oder Videos kommen. Diese Aufnahmen (nicht die für Fotoprotokolle) können zu Werbezwecken der Helios Kliniken GmbH oder einem anderen Unternehmen der Helios Kliniken Gruppe verwendet werden. Sollten die Aufnahmen zu Werbezwecken verwendet werden, holt der Veranstalter das Einverständnis der Lernenden Person im Vorfeld der Veranstaltung gesondert ein.


14. Haftung

Für die in den Veranstaltungen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie deren wirtschaftliche Verwertbarkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Haftung des Veranstalters und der Helios Kliniken GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Veranstalter für jeden Grad des Verschuldens.


15. Hausordnung

Die Hausordnung sowie die Hygienemaßnahmen des jeweiligen Veranstalters sind für die Lernende Person verbindlich.


16. Übertragung durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist die Lernende Person berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Vertragsübernahme kostenfrei zu kündigen; die Zahlungspflicht der Teilnahmegebühr entfällt. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet der Veranstalter nach der Kündigung zurück.


17. Gültiges Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.