Regelungen Corona-Maßnahmen ab 1. März:
Das Tragen einer FFP2-Maske bleibt für Besucherinnen und Besucher im Klinikum, in unseren Ambulanzen und MVZs bis zum 7. April 2023 verpflichtend. Die Testpflicht entfällt für alle Personengruppen.
Das Tragen einer FFP2-Maske bleibt für Besucherinnen und Besucher im Klinikum, in unseren Ambulanzen und MVZs bis zum 7. April 2023 verpflichtend. Die Testpflicht entfällt für alle Personengruppen.