Berichterstattung ARD-Nachrichtenmagazin FAKT

Berichterstattung ARD-Nachrichtenmagazin FAKT

Leipzig

Im Rahmen einer Recherche des ARD-Nachrichtenmagazins FAKT wurde das Herzzentrum Leipzig mit einer Anfrage und Vorwürfen zur Personalpolitik im ärztlichen Dienst konfrontiert. Die Sendung wird voraussichtlich am Dienstag, den 23.03., um 21:45 Uhr, in der ARD ausgestrahlt. Unsere Antworten auf die gestellten Fragen machen wir hier transparent.

Arbeitsbelastung des ärztlichen Personals im Herzzentrum Leipzig

Personalentwicklung Herzzentrum Leipzig

In der Corona-Pandemie konnten wir unsere Patient:innen ärztlich und pflegerisch jederzeit gut versorgen. Unsere Kolleginnen und Kollegen meistern die herausfordernde Situation mit einem enormen persönlichen Engagement. Mit viel Hingabe und einem absoluten Selbstverständnis herrscht ein großer Zusammenhalt. Darauf sind wir sehr stolz. In der Pandemie wurden neue Teams aufgestellt und professionelle Versorgungsstrukturen für die an Covid-19-infizierten Patient:innen geschaffen. Durch die Reduzierung der Eingriffe und die geringere Zahl elektiver Patient:innen standen im Jahr 2020 und Frühjahr 2021 auf verschiedene Stationen weitere personelle Kapazitäten zur Verfügung, um beispielsweise flexibel im Bereich der Intensivmedizin zu unterstützen.

1. Uns wurde mitgeteilt, in vielen Bereichen Ihres Hauses sei es mit dem vorhandenen Personalpool nicht möglich tarif- beziehungsweise arbeitszeitgesetzkonforme Soll-Dienstpläne zu erstellen. Wie häufig kam das in den Jahren 2020 und 2021 vor (bitte aufschlüsseln nach Abteilung)?

Die Fachabteilungen selbst haben die Planungshoheit. Innerhalb dieser wurden in zwei Fachabteilungen im genannten Zeitraum je fünfmal die Sollplanung wegen Ruhezeitverletzung abgelehnt. In allen Fällen wurde eine Einigung zwischen den betroffenen Mitarbeitern, der Geschäftsführung und dem Betriebsrat gefunden, um Mitarbeiterwünsche, betriebliche Notwendigkeiten und tariflichen bzw. gesetzmäßigen Regelungen in Einklang zu bringen.

Für die Zukunft werden wir die Planung enger seitens der Personalabteilung begleiten, damit es besser abgestimmt wird.

2. Uns wurde mitgeteilt, durch die anfallende Mehrarbeit arbeite man durchschnittlich (inklusive Forschung, Lehre und ärztlicher Dienst) rund 130 Prozent. Wieviele Ärzte sind Ihrer Information nach davon betroffen?

Die meisten Ärzt:innen sind allein klinisch eingestellt. Es ist aber durchaus möglich, dass diese auch wissenschaftlich tätig sind. Einige Ärzt:innen haben Forschungsstellenanteile. In der Forschung sind diese Mitarbeitenden frei und bestimmen ihr Arbeitspensum selbst. Im klinischen Betrieb werden solchen Mitarbeiter:innen häufig Freiräume geschaffen, aber die Mitarbeiter:innen sind darüber hinaus auch häufig forschend tätig.

Mit dem Leipzig Heart Institut am Herzzentrum Leipzig besteht am Standort eine weitere, von der klinischen Versorgung unabhängige, Plattform für Forschung und Lehre. Hier sind im ärztlichen Dienst keine Mehrarbeitsstunden angefallen.

Eine Auswertung aller Arbeitszeitkonten des ärztlichen Dienstes ergab für 2020 und das Frühjahr 2021 keine überdurchschnittliche Belastung. Die Aussage von 130 Prozent trifft auf lediglich zwei Mitarbeiter von 290 im ärztlichen Dienst zu. Erklären lässt sich die Überschreitung mit der Teilnahme am Bereitschaftsdienst, deren tarifliche Regelungen eine monatliche bzw. spätestens im dritten Monat nach Entstehung eine Auszahlung vorsieht, wenn in diesem Zeitraum kein entsprechender Freizeitausgleich erfolgt ist.

3. Überstunden, die jenseits von Mehrarbeit anfielen, würden aufgeschrieben und dokumentiert, aber von der Geschäftsführung weitgehend ignoriert. Ist dies korrekt?

Das ist nicht korrekt. Richtig ist, dass die Geschäftsführung Überstunden nur genehmigt, wenn diese nachvollziehbar und im Vorfeld durch die jeweilige Führungskraft genehmigt sind. Dies ist tariflich auch so vorgeschrieben. Überstunden müssen nachvollziehbar erklärt und begründet werden. Nur durch eine vorherige Genehmigung durch den Vorgesetzten kann arbeitskonforme Arbeitszeit gewährleistet werden.

4. Uns wurde mitgeteilt, Arbeitszeitreduktion habe in der Realität in vielen Fällen nicht zu einer realen Arbeitszeitverkürzung geführt. Ist das für Sie nachvollziehbar?

Für den großen Teil der Mediziner:innen ist dies nicht nachvollziehbar. Bei Mitarbeiter:innen, die neben ihrer klinischen Tätigkeit auch forschend tätig sind, sei es im Anstellungsverhältnis oder privat, kann dies so sein. Hier kontrollieren wir nicht das Arbeitspensum der individuellen Forschungsarbeit. Auch im Bereich von außertariflichen Verträgen von Oberärzt:innen ohne separate Überstunden-Vergütung, mag dies vorkommen.

5. Uns wurde mitgeteilt, vor allem auf der Intensivstation sei arbeitszeitkonformes Arbeiten „kaum noch möglich“. In welchen Monaten im Jahr 2020 und 2021 konnte die Intensivstation wie vorgesehen mit Fachärzten besetzt werden, unter Einhaltung der geltenden Tarif- und Arbeitszeitgesetze?

Die Intensivstationen waren stets mit Fachärzten besetzt. In den sensiblen und sehr geforderten Bereichen wurde teilweise auch Mehrarbeit geleistet. Wir schätzen diese außerordentliche Bereitschaft unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere in der Corona-Pandemie und danken allen, die für unsere Patient:innen tätig sind und Verantwortung übernehmen. Abwesenheiten wurden durch andere Fach- und Oberärzte der jeweiligen Kliniken abgesichert.

6. Wie häufig mussten Intensivbetten aufgrund von ärztlichem Personalmangel im Jahr 2020 und 2021 gesperrt werden (bitte aufschlüsseln nach Monaten)?

Pandemiebedingt gab es Zeiten, in denen wir in der kardiovaskulären Versorgung weniger Intensivbetten betreiben konnten als gewöhnlich, da für die Versorgung und Behandlung von Covid-19-Patienten:innen neue Versorgungsstrukturen geschaffen und mehr Personal vorgehalten werden musste. Ein Personalmangel im ärztlichen Dienst war dabei nicht der begrenzende Faktor.

7. Wie häufig konnten im Jahr 2020 und 2021 Katheter-Zimmer aufgrund von Personalmangel bei den Ärzten nicht besetzt werden?

Schon aufgrund der Auflagen, elektive Eingriffe zu verschieben, waren seit Pandemiebeginn im Schnitt weniger Katheterlabore geöffnet. In den Corona-Hochphasen kam es in der kardiovaskulären Versorgung auch vermehrt zur Knappheit von Intensiv- und Intermediate-Care-Betten, da diese für die Versorgung von Covid-19-Patienten Verwendung fanden, was tageweise auch die Katheterlabore eingeschränkt hat.

Patientenversorgung

In der Corona-Pandemie waren wir neben dem Klinikum St. Georg und dem Universitätsklinikum Leipzig eines der drei Schwerpunktzentren bei der Versorgung von an Covid-19-erkrankten Menschen in der Region Leipzig. Wir haben in dieser Zeit, im Sinne der Forderung der Bundesregierung, planbare Eingriffe und Behandlungen in verschiedenen Fachbereichen verschoben, um die Kapazitäten für die Versorgung der vielen an Covid-19-infizierten Patient:innen zu nutzen, um insbesondere die Intensivbereiche zu entlasten. Denn die hohe Anzahl an intensivpflichtigen Patienten mit einer Covid-Infektion, wie wir sie in der zweiten Corona-Welle erlebt haben, ist extrem ressourcen-intensiv.

Ob und wie lange ein Eingriff verschoben werden kann, ist für jeden Patienten und jedes Krankheitsbild höchst individuell. Die Entscheidungen wurden mit größter Sorgfalt durch unser medizinisches Fachpersonal und in enger Abstimmung mit den betroffenen Patient:innen getroffen. Zur zeitnahen Versorgung der Patient:innen haben wir zudem mit unseren Partnerkliniken im Helios Netzwerk und dem regionalen Versorgungsnetzwerk zusammengearbeitet und auch Behandlungsalternativen vermittelt.

8. Wie häufig mussten im Jahr 2019, 2020, 2021 aufgrund Personalknappheit bei den Ärzten geplante Behandlungen abgesagt werden?

Uns ist kein Fall bekannt. Wir konnten allerdings nicht im gewohnten Umfang kardiovaskuläre Klinikbetten betreiben, weil die Covid-19-Isolier-Stationen unsere Bettenkapazitäten in Anspruch genommen haben.

Die Verfügbarkeit von Ärzt:innen war nicht der limitierende Faktor, sondern die hohe Anzahl an Covid-ITS-Patienten, die extrem ressourcen-intensiv waren. Hier war die Anzahl an verfügbaren Betten der Engpass.

9. Uns wurde mitgeteilt, solche Terminverschiebungen müssten oft nach Aktenlage entschieden werden, da keine Zeit sei, die Patienten persönlich in Augenschein zu nehmen. Ist dies das übliche Verfahren?

Elektive Eingriffe waren über mehrere Monate ausgesetzt, dies geschah in allen Kliniken bundesweit nach Aufforderung durch die Politik. In dieser Zeit haben wir in Kooperation mit den Zuweisern und niedergelassenen Kardiolog:innen entschieden, ob ein Eingriff durchgeführt wird. Dabei haben wir in jedem Einzelfall geprüft, ob durch eine Verschiebung absehbar ein Gesundheitsrisiko entsteht und, wann immer notwendig, auch behandelt.

Die Notfallversorgung haben wir auch in der akuten Phase der Pandemie mit größter Sorgfalt vorgenommen. Notfälle, die über die Brustschmerzambulanz (Chest Pain Unit) oder über den Rettungsdienst ins Haus kamen, wurden immer triagiert, also durch unser Fachpersonal persönlich in Augenschein genommen und die weitere Behandlung festgelegt.

10. Wieviele der Patienten auf der Warteliste des Herzzentrums, deren geplante Behandlung mindestens einmal verschoben wurde, sind in den Jahren 2020 und 2021 verstorben?

Dazu gibt es keine Erhebung. Wir wissen aus bundesweit erhobenen Gesundheitsdaten, dass durch die Pandemie-bedingten Einschränkungen im Gesundheitswesen und auch aufgrund eines veränderten Patientenverhaltens bei Patienten mit Herz- und Kreislauferkrankungen Krankheitsverschlechterungen aufgetreten sind und sich Erkrankungsschwere und Sterblichkeiten bei bestimmten Krankheiten erhöht haben. Um dieser Entwicklung so gut wie möglich zu begegnen, haben wir immer schnellstmöglich verfügbare Behandlungskapazitäten in die kardiovaskulären Bereiche umgesteuert.

Wir hatten unsere Wartelisten nach der ersten Welle nach circa zwei Monaten weitgehend abgearbeitet.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit stand und steht jederzeit die hochwertige medizinische Versorgung der Patient:innen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Seit Februar kehrt das Herzzentrum Leipzig nach und nach in den Normalbetrieb zurück und nimmt schrittweise wieder planbare Operationen vor. Unsere Warteliste reicht aktuell bis in den Mai. Hier sind wir im Austausch mit den Patient:innen, deren Behandlung aufgrund der Pandemie verschoben werden musste, um zeitnah Eingriffe nachholen zu können.

11. Erfüllt das Herzzentrum Leipzig aus Ihrer Sicht hier seinen Versorgungsauftrag als Spezialklinik für Herz-Kreislauf-Erkrankungen?

Ja. Während der Corona-Pandemie haben wir eine besondere Rolle inne. Zum einen sind wir in der Region der Spezialversorger in der kardiovaskulären Versorgung. Aufgrund unserer Expertise im Bereich der Intensivmedizin und unserer besonderen Beatmungskompetenz (ECMO-Behandlung) sind wir zudem sehr stark in die Versorgung von Covid-ITS-Patienten eingebunden. Hier teilen wir uns mit dem Universitätsklinikum Leipzig in den Hochinzidenzzeiten die Hauptlast der Versorgung. Auch diesen zugewiesenen Sonderversorgungsauftrag haben wir stets erfüllt.

Wir haben auch unter Pandemie-Bedingungen mit großem Einsatz aller Mitarbeiter:innen unseren speziellen Versorgungsauftrag in der kardiovaskulären Hochleistungsmedizin wahrgenommen und dabei in den Bereichen, in denen das Herzzentrum regional und auch überregional besondere Versorgungsverantwortung hat, diese auch umgesetzt. Hervorzuheben ist dabei die fast uneingeschränkte Behandlung von herzkranken Kindern im Bereich der Kinderherzchirurgie.  

Wir würden uns wünschen, dass wir uns wieder mehr auf unseren Kernauftrag der kardiovaskulären Versorgung konzentrieren können, übernehmen im Pandemiegeschehen aber natürlich aus unserem Selbstverständnis heraus unseren Beitrag zur Bewältigung der Pandemie.

Notfallversorgung

Die primäre Versorgung von Patient:innen mit schwersten Herzerkrankungen hat das Herzzentrum Leipzig auch in der Pandemie stets gewährleistet. Für spezifische Notfälle, insbesondere Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen, etwa einem Herzinfarkt oder einem Herzversagen, waren wir gegenüber der Notfallzentrale immer als offen gemeldet. Diese Patienten wurden von uns auch in den angespannten Hochinzidenzzeiten aufgenommen und behandelt.

12. Aus Berichten und Dokumenten geht hervor, dass die Notaufnahme des Herzzentrums regelmäßig bei der Rettungsleitstelle abgemeldet werden muss. An wie vielen Tagen im Monat in den Jahren 2020 und 2021 wurde die Notaufnahme bei der Rettungsleitstelle abgemeldet? Bitte aufschlüsseln nach Monaten.

Aufgrund einer sehr hohen Auslastung unserer Intensivkapazitäten, der Bindung von pflegerischem Fachpersonal und der Vorhaltung von Isolationsstrukturen in der Corona-Pandemie mussten wir unsere Chest Pain Unit für nicht-lebensbedrohliche Notfälle in den vergangenen Monaten mehrfach abmelden. Der kurzzeitige Engpass wurde stets an die Rettungsleitstelle gemeldet. Dies geschieht, damit die Rettungsleitstelle Notfallpatienten, so deren Zustand dies zulässt, in die umliegenden Krankenhäuser verteilen kann. Das ist ein übliches Vorgehen.

Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Krankenhäuser der Region in den vergangenen Monaten im Wechsel mit solchen Engpässen, bzw. Mehrbelastungen konfrontiert. Die Zusammenarbeit hat innerhalb der Stadt Leipzig, den umliegenden Kliniken sowie im Helios Netzwerk sehr gut funktioniert. Die qualitativ hochwertige Versorgung unserer Patient:innen war und ist daher jederzeit gewährleistet.

Für spezifische, schwere Notfälle, wie etwa reanimationspflichtige Patient:innen, die unserer Expertise bedürfen, waren wir gegenüber der Notfallzentrale aber immer als offen gemeldet. Natürlich waren auch wir und unsere Mitarbeiter:innen im letzten Jahr von Covid-19 betroffen, schon alleine durch Quarantänen im privaten Umfeld.

13. Aus Berichten und Dokumenten geht hervor, dass Patienten, die nach einer Abmeldung von der Leitstelle, als Notfälle ins Herzzentrum gebracht werden, aus Kapazitätsgründen regelmäßig nicht aufgenommen werden können und weiterverlegt werden müssen. Wieviele Patienten waren davon pro Monat in 2020 und 2021 betroffen?

Kardiovaskuläre Notfälle werden auch behandelt, wenn die Bettensituation beispielsweise im Intensivbereich sehr angespannt ist. Sollte eine Behandlung nach Rücksprache mit dem Rettungsdienst und Fallbewertung nicht sofort erfolgen müssen, muss situativ entschieden werden. Grund ist dann entsprechend die Auslastung, wie in Frage 12 aufgeführt.

Es gab jedoch Zeiten in Anlaufphasen der Pandemiewellen, in denen für die ersten ein bis zwei Wochen alle Patient:innen mit Covid-19-Infektion absprachegemäß im Universitätsklinikum Leipzig und im Klinikum St. Georg untergebracht wurden. Auf das Herzzentrum bezogen, waren das aber Ausnahmen und keine Spezialfälle, die unsere Expertise gebraucht hätten. Ähnlich wird verfahren, wenn ein Fall mit Vermutung auf Herzinfarkt eingeliefert wird, dann aber ein Schlaganfall etc. festgestellt wird. Dann kommt es zu einer umgehenden Verlegung, da der Patient einer dringenden neurologischen Behandlung bedarf, die wir als Herzzentrum nicht abdecken können.

14. Es soll sich bei diesen Notfällen um Patienten mit Herzinfarkten, akuter Herzschwäche, Lungenembolien und weiterem gehandelt haben. Fälle, die in das Spezialgebiet Ihrer Klinik fallen und eine sofortige Behandlung benötigen. Ist dies korrekt?

Für spezifische, schwere Notfälle, die unsere Expertise bedürfen, waren wir gegenüber der Notfallzentrale immer als offen gemeldet. Einschränkender Faktor 2020 waren stets die Anzahl der zur Verfügung stehenden Betten und der pflegerischen Ressourcen insbesondere aufgrund der hohen Versorgungsintensität der Patient:innen mit Covid-19-Infektion.

15. In einem Fall des genannten Zeitraums soll ein Patient mit einer Aortendissektion in ein anderes Bundeslandverlegt worden sein, weil es in Ihrer Klinik keine Kapazitäten gab. Ist das korrekt?

Dieser Fall ist uns bekannt. Diese Verlegung wurde von einem anderen Krankenhaus angefragt und situationsbedingt von uns abgelehnt. Der Patient wurde daher vom behandelnden Krankenhaus direkt in ein anderes Zentrum verlegt. Wir hatten an diesem Tag eine hochausgelastete Intensivstation. Seitens des medizinischen Dienstes musste rasch entschieden werden, ob der Patient aufgenommen werden kann und es wurde daraufhin entschieden, dass eine Weiterleitung an ein anderes Herzzentrum für das Patientenwohl zu diesem Zeitpunkt vorzuziehen war.

Wir arbeiten solche Situationen im Nachgang regelmäßig auf und diskutieren in internen Konferenzen offen mit den Mitarbeiter:innen, wo es Verbesserungsvorschläge gibt und wie wir in Zukunft besser werden.

16. Erfüllt das Herzzentrum aus Ihrer Sicht seinen Versorgungsauftrag im Bereich der Notfallversorgung?

Ja, insbesondere in Bereichen mit speziellem Versorgungsauftrag wie bei Herzinfarkten, der interventionellen Herzklappentherapie, der Behandlung lebensbedrohlicher Herzrhythmusstörungen und der Organersatztherapie hat das Herzzentrum den besonderen Versorgungsauftrag gerade in der Notfallversorgung jederzeit wahrgenommen und umgesetzt. Wir werden diesen Versorgungsauftrag für unsere Patienten auch in Zukunft nachhaltig erfüllen.

Kündigungen

Wir haben feststellen müssen, dass das Patientenaufkommen seit Beginn der Pandemie deutlich hinter dem der Vorjahre zurückliegt. Aktuell müssen wir davon ausgehen, dass die Patientenzahlen absehbar nicht wieder an die Vorjahre heranreichen werden. Da sich die Zahl unserer Mitarbeitenden an dem Patientenaufkommen vor der Pandemie orientieren, ist hier ein Ungleichgewicht entstanden, auf das wir reagieren müssen.

Vor der Pandemie hat eine Vollzeitkraft aus dem ärztlichen Dienst im Herzzentrum fünf bis sechs Entlassfälle pro Monat betreut. In der Hochphase der Pandemie waren es drei bis vier Patienten pro Monat. Aktuell liegt das Betreuungsverhältnis bei monatlich vier Patienten.

Die Corona-Krise beeinträchtigt zudem die Umsetzung einiger vor der Pandemie gefasster Pläne für die medizinische Weiterentwicklung bestimmter Bereiche, für die bereits Stellen aufgebaut wurden. Aus diesen Gründen können wir Einstellungen und Neuverträge nur in geringerem Maße vornehmen, als wir es in einem normalen Jahr getan hätten.

17. Aus Berichten und Dokumenten geht hervor, dass rund 15 ärztliche Vollzeitstellen, der am Herzzentrum tätigen Ärzte im ärztlichen Dienst, abgebaut werden sollen. Ist dies korrekt? Wenn nein, wieviel Prozent der ärztlichen Vollzeitstellen sollen abgebaut werden?

Wir planen keine betriebsbedingten Kündigungen. Der Stellenplan des ärztlichen Dienstes 2021 ist aufgrund des Patientenrückgangs um circa 9,5 Vollzeitstellen von circa 260 Vollzeitstellen reduziert. Die Stellenreduktion im ärztlichen Dienst in Höhe von 3,2 Prozent wird dadurch umgesetzt, dass in Bereichen Stellen durch geringfügige Stellenreduktionen von Mitarbeitern nicht nachbesetzt werden.

18. Aus welchen Gründen sollen die Kürzungen vorgenommen werden?

Der Stellenplan wird jedes Jahr auf Basis der erwarteten Patientenzahlen ermittelt. Er ist zudem in gewissem Umfang ein lebendes „Dokument“ wenn sich die Patientenzahlen anders entwickeln. In den letzten Monaten hatten wir aufgrund der Pandemieeffekte, je nach Monat, 30-40 Prozent weniger Patienten zu betreuen. Wir erwarten, dass das alte Leistungsniveau aufgrund der Pandemieeffekte dieses Jahr nicht mehr erreicht werden kann und entsprechend 14 Prozent weniger Patienten unsere Behandlung ersuchen. Die Vermeidung des Arztbesuchs zur Verringerung von Ansteckungsmöglichkeiten führt dazu, dass die notwendige Diagnose nicht erfolgt oder der Patient die stationäre Behandlung auf „nach der Pandemie“ verschieben will oder weil wir von der Koordinierungsstelle wieder in größerem Maße Corona-Intensivpatienten zugewiesen bekommen.

Aufgrund unserer Expertise im Intensiv- und Beatmungs-Bereich (ECMO-Therapie) sind wir sehr stark in die Versorgung von Covid-ITS-Patienten eingebunden worden.

19. Es wird berichtet, dass diese vorgenommen werden sollen indem befristete Verträge nicht verlängert werden und indem in Einzelgesprächen mit Arbeitnehmern über eine Veränderung ihrer Arbeitsverträge gesprochen wird, mit der eine Verringerung der Arbeitszeit auf 95 vereinbart wird. Ist dies korrekt?

Grundsätzlich steht im Raum, freiwerdende Stellen nicht nach zu besetzen. Dies umfasst auch die Nichtverlängerung von auslaufenden Arbeitsverträgen. Es wurde die Alternative angeboten, dass eine Fachabteilung alternativ mehrheitlich um fünf Prozent reduzieren oder auch eine eigene Umsetzung vorschlagen kann.

20. Den Angaben zufolge werde eine Drohkulisse aufgebaut, mit der die 95 Prozent-Verkürzung bei möglichst vielen Mitarbeitern erwirkt werden solle. Ansonsten drohten weitere befristete Stellen nicht verlängert zu werden. Ist dies korrekt?

Das stimmt so nicht. Die Nichtnachbesetzung freiwerdender Stellen, darunter auch die Nichtverlängerung von befristeten Verträgen, ist die unternehmerische Entscheidung. Die Option auf 95 Prozent zu reduzieren ist ein Alternativvorschlag, der seitens der Klinikleitung zur Diskussion gestellt wurde. Die Entscheidung treffen die Mitarbeitenden und darauf folgend die Fachabteilung, die sich mehrheitlich für diese Option entscheiden muss. Diese Option wurde nur an jene Fachabteilungen geschickt, die diesen Weg in Betracht ziehen wollten.

Es wurde kein Druck ausgeübt. In Gesprächen mit Mitarbeiter:innen wurde betont, dass sie diesen Weg nur gehen sollen, wenn sie sich frei dafür entscheiden und diese Umsetzung besser finden.

21. Uns wurde mitgeteilt, „Viele von uns können nicht mehr. Sie können nicht mehr das kompensieren, was so eine Kürzung von 10-15 % der Stellen mit sich bringt. Das kann keiner mehr von uns kompensieren, weil wir schon bei 130, 140 Prozent sind.“ Können Sie das nachvollziehen?

Nein. Die Personalplanung beruht auf einer erwarteten Leistungsreduktion, sprich weniger Patient:innen und beträgt circa 3,6 Prozent. 

22. Sind für die Jahre bis 2025 weitere Kürzungen vorgesehen? Wenn ja, in welcher Dimension und welchen Bereichen?

Es gibt noch keinen Stellenplan für 2022.

23. Inwiefern kann das Herzzentrum unter diesen Umständen seine Stellung als Spezialklinik erhalten?

Die Pandemie hatte Auswirkungen auf uns, wie auf alle Krankenhäuser. Wir haben unseren Beitrag geleistet und konnten einige Monate keine elektiven Eingriffe vornehmen. Auch in diesem Jahr werden wir weiter durch die Pandemie eingeschränkt werden. In diesem Rahmen haben wir agiert und unseren Versorgungsauftrag als Spezialklinik wie auch als Covid-19-Versorger und Teil des Leipziger Klinikclusters erfüllt.

Das Herzzentrum Leipzig ist einer der leistungsstärksten Kliniken für Herz-und Kreislauferkrankungen in Europa und zudem eines der erfolgreichsten akademischen Krankenhäuser mit herausragenden Wissenschaftsleistungen, auch im Jahr 2020. Es ist klares Ziel von Mitarbeiter:innen und Träger diese Position in Klinik, Forschung und Lehre weiter auszubauen.

24. Welche Rolle kann und soll das Herzzentrum aus Ihrer Sicht für die öffentliche Gesundheitsversorgung in der Region spielen?

Während der Pandemie haben wir eine bereits beschriebene Doppelrolle. Grund hierfür ist, dass wir im medizinischen Cluster Leipzig eine zentrale Rolle in der Versorgung von Intensivpatienten inne haben. Hier übernehmen wir gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Leipzig in der Pandemie die Hauptlast der Versorgung. Darüber hinaus sind wir der Spezialversorger in der kardiovaskulären Medizin. Dies ist unsere eigentliche Rolle und wir hoffen, dass wir uns bald wieder voll und ganz auf diese konzentrieren können.

Wirtschaftliche Lage

Das Jahr 2020 war für uns ein besonders herausforderndes Jahr. Es war ein Jahr, in dem wir im Herzzentrum Leipzig pandemiebedingt weniger Patienten behandeln durften. Gleichzeitig haben wir als Covid-Schwerpunktversorger weit über 500 vielfach intensivpflichtige Patient:innen mit einer Covid-19-Infektion behandelt und damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie in der Region geleistet. Für das von der Regierung angeordnete Freihalten unserer Kapazitäten für die Behandlung an Covid-19 erkrankter Patient:innen und den damit verbundenen Erlösausfällen haben wir eine entsprechende finanzielle Kompensation erhalten.

Es bleibt unser Anspruch, die von uns gewohnte höchste medizinische Qualität für die Versorgung von Patient:innen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu erhalten und dabei weiterhin wirtschaftlich zu agieren. Denn Wirtschaftlichkeit ist die Voraussetzung für Investitionen in nachhaltig gute Medizin. Dafür stellen wir mit Augenmaß die richtigen Weichen.

25. Aus mehreren uns vorliegenden Quellen geht hervor, dass das EBIT des Herzzentrums im Jahr 2020 bei rund 23 Millionen Euro lag. Ist dies korrekt? Wenn nein, auf welche Summe belief sich das EBIT 2020?

Das ist korrekt.

26. Zudem geht hervor, dass das EBIT im Jahr 2019 bei rund 16 Millionen gelegen haben soll. Ist dies korrekt? Wenn nein, auf welche Summe belief sich das EBIT 2019?

Das ist ebenfalls korrekt. Hier ist zu berücksichtigen, dass das Ergebnis 2019 ein wirtschaftlich außergewöhnlich schlechtes Jahr war.

27. Wieviel EBIT soll nach Ihrem Geschäftsplan im Jahr 2021 erwirtschaftet werden?

Der Wirtschaftsplan 2021 ist noch nicht bestätigt. Geplant werden wir aber circa auf dem Niveau von 2019 liegen.

28. Aus uns vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass das Herzzentrum in 2020 rund 13,3 Millionen Euro staatliche Hilfsgelder zur Unterstützung während der Corona-Krise erhalten haben soll (Freihaltepauschalen, Intensivbettenzuschlag, Mindererlösausgleich). Ist dies korrekt?

Nein, das ist nicht korrekt. Es waren rund 10,4 Millionen Euro, die wir als Entschädigung für die Freihaltung von Krankenhausbetten und für Investitionen in Beatmungseinheiten erhalten haben.

 

Zusatzfragen vom 22.03.2021

Vor dem LAG Chemnitz gab es vergangene Woche ein Beschlussverfahren. Es datiert aus dem Jahr 2018. Hintergrund ist, so der Gerichtssprecher, dass die Arbeitgeberin dem Betriebsrat immer wieder Dienstpläne vorlegte mit denen die in der Betriebsverfassung vereinbarte Höchstarbeitszeit überschritten wurde. Laut Gerichtssprecher hat der Betriebsrat gewonnen. Wie beurteilen Sie das Verfahren?

Die Höchstarbeitszeit war nicht Gegenstand des Verfahrens. Von neun Beanstandungen des Betriebsrats hat das Landesarbeitsgericht Sachsen (LAG) acht zurückgewiesen. Es ging um die Arbeitszeitkonten und die Frage, unter welchen Voraussetzungen diese Konten „überzogen“ werden dürfen. Das LAG hat die nach seiner Auffassung anzuwendenden Regeln dafür formuliert. Sowohl der Standpunkt des Betriebsrates wie auch der der Arbeitgeberin wurden dabei korrigiert. Sobald wir die Entscheidungsgründe vorliegen haben, werden wir das Verfahren bewerten.

Laut Berichten gab es auch nach 2018 auf vielen Stationen das Problem, dass keine Dienstpläne erstellt werden konnten, die alle Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, des Tarifgesetzes und der Betriebsvereinbarung berücksichtigen konnten. Ist dies korrekt?

Nein, diese Aussage ist nicht korrekt, dank der konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat gelingt es gut Dienstpläne zu erstellen, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch den Ansprüchen der Mitarbeiter gerecht werden.

Vor diesem Hintergrund: Wie soll die Dienstplanung von nun an gelingen?

Im Laufe des Verfahrens am LAG ist deutlich geworden, dass es im Jahr 2018 Probleme in der Dienstplanung einer bestimmten Abteilung gab. Die Probleme des Jahres 2018 bestehen nicht mehr und die Dienstplanung funktioniert seither ordentlich. Natürlich bedarf es einer engen Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Klinikleitung, um dies sicherzustellen.

 

Zusatzfragen vom 24.03.2021

Uns liegen Unterlagen vor, die zeigen, dass im Oktober 2020 auf der Intensivstation des Herzzentrums 33 Betten aus Personalgründen gesperrt waren. Am 15.10.2020 waren bundesweit nur 600 von 9.000 Intensivbetten belegt. Nach unserer Information war zu diesem Zeitpunkt die Covid-Intensivstation des Herzzentrums noch gar nicht wieder geöffnet beziehungsweise wurden keine Covid-Intensiv-Patienten behandelt. Ist das korrekt?

Die Zahlen zur bundesweiten Belegung der Intensivbetten sind im DIVI-Intensivregister einsehbar. Am 15.10.2020 waren 651 COVID-19-Fälle in intensivmedizinischer Behandlung und bundesweit 19.782 Intensivbetten belegt.

Die dargelegte Anzahl von 33 gesperrten Intensivbetten im Herzzentrum im Oktober aus Personalgründen ist für uns nicht nachvollziehbar. In Vorsorge der Pandemie haben wir im Oktober 29 Prozent mehr Intensivbetten vorgehalten als wir normalerweise betreiben. Insgesamt lag die Auslastung unserer normalen Intensivbettenzahl bei 94 Prozent.

Dies ist ein sehr hoher Wert. Auch unabhängig von COVID-19 muss eine gewisse Anzahl an Isolations-Patient:innen aufgrund von Vorerkrankungen oder mitgebrachten Infekten einzeln gelegt werden. Hierdurch kann das andere Intensivbett im Patientenzimmer nicht betrieben werden und wird gesperrt. Entsprechend war die Anzahl der betriebenen Intensivbetten im besagten Zeitraum höher als es sich bei einer erheblichen Sperrung von Intensivbetten ergeben würde.

Es ist korrekt, dass in unserem Haus am 15.10.2020 keine Covid-Patienten versorgt wurden. Auf unseren Intensivstationen waren fünf Betten aufgrund eines  Personalengpasses in der Pflege für den Normalbetrieb gesperrt, die im Pandemienotfall jedoch auch kurzfristig hätten aktiviert werden können.
 

Vor diesem Hintergrund: Die Sperrung von Betten auf der Intensivstation aus Personalgründen ist zu diesem Zeitpunkt also nicht durch die Behandlung von Covid-Patienten zu begründen?

Es ist korrekt, dass am 15.10.2020 im Herzzentrum Leipzig keine Covid-19-Patienten behandelt wurden.
 

Uns wurde mitgeteilt, die ersten befristeten Verträge würden im April 2021 auslaufen. Ist das korrekt?

Nein, die ersten befristeten Verträge, die im Rahmen der Stellenplanung voraussichtlich nicht durch Neuverträge verlängert werden, laufen Ende Juni 2021 aus.

Pressekontakt