25. Aus mehreren uns vorliegenden Quellen geht hervor, dass das EBIT des Herzzentrums im Jahr 2020 bei rund 23 Millionen Euro lag. Ist dies korrekt? Wenn nein, auf welche Summe belief sich das EBIT 2020?
Das ist korrekt.
26. Zudem geht hervor, dass das EBIT im Jahr 2019 bei rund 16 Millionen gelegen haben soll. Ist dies korrekt? Wenn nein, auf welche Summe belief sich das EBIT 2019?
Das ist ebenfalls korrekt. Hier ist zu berücksichtigen, dass das Ergebnis 2019 ein wirtschaftlich außergewöhnlich schlechtes Jahr war.
27. Wieviel EBIT soll nach Ihrem Geschäftsplan im Jahr 2021 erwirtschaftet werden?
Der Wirtschaftsplan 2021 ist noch nicht bestätigt. Geplant werden wir aber circa auf dem Niveau von 2019 liegen.
28. Aus uns vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass das Herzzentrum in 2020 rund 13,3 Millionen Euro staatliche Hilfsgelder zur Unterstützung während der Corona-Krise erhalten haben soll (Freihaltepauschalen, Intensivbettenzuschlag, Mindererlösausgleich). Ist dies korrekt?
Nein, das ist nicht korrekt. Es waren rund 10,4 Millionen Euro, die wir als Entschädigung für die Freihaltung von Krankenhausbetten und für Investitionen in Beatmungseinheiten erhalten haben.
Zusatzfragen vom 22.03.2021
Vor dem LAG Chemnitz gab es vergangene Woche ein Beschlussverfahren. Es datiert aus dem Jahr 2018. Hintergrund ist, so der Gerichtssprecher, dass die Arbeitgeberin dem Betriebsrat immer wieder Dienstpläne vorlegte mit denen die in der Betriebsverfassung vereinbarte Höchstarbeitszeit überschritten wurde. Laut Gerichtssprecher hat der Betriebsrat gewonnen. Wie beurteilen Sie das Verfahren?
Die Höchstarbeitszeit war nicht Gegenstand des Verfahrens. Von neun Beanstandungen des Betriebsrats hat das Landesarbeitsgericht Sachsen (LAG) acht zurückgewiesen. Es ging um die Arbeitszeitkonten und die Frage, unter welchen Voraussetzungen diese Konten „überzogen“ werden dürfen. Das LAG hat die nach seiner Auffassung anzuwendenden Regeln dafür formuliert. Sowohl der Standpunkt des Betriebsrates wie auch der der Arbeitgeberin wurden dabei korrigiert. Sobald wir die Entscheidungsgründe vorliegen haben, werden wir das Verfahren bewerten.
Laut Berichten gab es auch nach 2018 auf vielen Stationen das Problem, dass keine Dienstpläne erstellt werden konnten, die alle Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, des Tarifgesetzes und der Betriebsvereinbarung berücksichtigen konnten. Ist dies korrekt?
Nein, diese Aussage ist nicht korrekt, dank der konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat gelingt es gut Dienstpläne zu erstellen, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch den Ansprüchen der Mitarbeiter gerecht werden.
Vor diesem Hintergrund: Wie soll die Dienstplanung von nun an gelingen?
Im Laufe des Verfahrens am LAG ist deutlich geworden, dass es im Jahr 2018 Probleme in der Dienstplanung einer bestimmten Abteilung gab. Die Probleme des Jahres 2018 bestehen nicht mehr und die Dienstplanung funktioniert seither ordentlich. Natürlich bedarf es einer engen Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Klinikleitung, um dies sicherzustellen.
Zusatzfragen vom 24.03.2021
Uns liegen Unterlagen vor, die zeigen, dass im Oktober 2020 auf der Intensivstation des Herzzentrums 33 Betten aus Personalgründen gesperrt waren. Am 15.10.2020 waren bundesweit nur 600 von 9.000 Intensivbetten belegt. Nach unserer Information war zu diesem Zeitpunkt die Covid-Intensivstation des Herzzentrums noch gar nicht wieder geöffnet beziehungsweise wurden keine Covid-Intensiv-Patienten behandelt. Ist das korrekt?
Die Zahlen zur bundesweiten Belegung der Intensivbetten sind im DIVI-Intensivregister einsehbar. Am 15.10.2020 waren 651 COVID-19-Fälle in intensivmedizinischer Behandlung und bundesweit 19.782 Intensivbetten belegt.
Die dargelegte Anzahl von 33 gesperrten Intensivbetten im Herzzentrum im Oktober aus Personalgründen ist für uns nicht nachvollziehbar. In Vorsorge der Pandemie haben wir im Oktober 29 Prozent mehr Intensivbetten vorgehalten als wir normalerweise betreiben. Insgesamt lag die Auslastung unserer normalen Intensivbettenzahl bei 94 Prozent.
Dies ist ein sehr hoher Wert. Auch unabhängig von COVID-19 muss eine gewisse Anzahl an Isolations-Patient:innen aufgrund von Vorerkrankungen oder mitgebrachten Infekten einzeln gelegt werden. Hierdurch kann das andere Intensivbett im Patientenzimmer nicht betrieben werden und wird gesperrt. Entsprechend war die Anzahl der betriebenen Intensivbetten im besagten Zeitraum höher als es sich bei einer erheblichen Sperrung von Intensivbetten ergeben würde.
Es ist korrekt, dass in unserem Haus am 15.10.2020 keine Covid-Patienten versorgt wurden. Auf unseren Intensivstationen waren fünf Betten aufgrund eines Personalengpasses in der Pflege für den Normalbetrieb gesperrt, die im Pandemienotfall jedoch auch kurzfristig hätten aktiviert werden können.
Vor diesem Hintergrund: Die Sperrung von Betten auf der Intensivstation aus Personalgründen ist zu diesem Zeitpunkt also nicht durch die Behandlung von Covid-Patienten zu begründen?
Es ist korrekt, dass am 15.10.2020 im Herzzentrum Leipzig keine Covid-19-Patienten behandelt wurden.
Uns wurde mitgeteilt, die ersten befristeten Verträge würden im April 2021 auslaufen. Ist das korrekt?
Nein, die ersten befristeten Verträge, die im Rahmen der Stellenplanung voraussichtlich nicht durch Neuverträge verlängert werden, laufen Ende Juni 2021 aus.