Gesetzlich versicherte Patienten
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie sich als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse an den Kosten Ihres stationären Krankenhausaufenthaltes beteiligen müssen. Deshalb sind wir als Klinik dazu verpflichtet, eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10,- Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zu erheben und an Ihre Krankenkasse weiterzuleiten. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.