Dr. Michael Fiedler, Internist und Diabetologe im Helios Klinikum Berlin-Buch, setzt auf digitalisierte Medizin. In der Diabetes-Behandlung können Arzt und Patient auch per App die Werte im Blick behalten und direkt darauf reagieren.
Die App auf Rezept
Ab sofort können Gesundheits-Apps vom Arzt verschrieben werden. Dr. Michael Fiedler aus der Poliklinik im Helios Klinikum Berlin-Buch, erklärt diese Entwicklung im Interview.
Gesundheits-Apps existieren seit einer Weile. Was macht eine App nun zum verschreibungswürdigen Medizinprodukt?
Diese Apps sind sogenannte digitale Anwendungen, kurz „DiGA“, mit einem nachgewiesenen medizinischen oder gesundheitsförderlichen Nutzen. Sie dienen dem Erkennen, dem Management oder der Therapie einer Erkrankung. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft die Apps – ähnlich wie bei einer Medikamentenzulassung. Die Apps, welche die Prüfung erfolgreich bestanden haben, werden im „DiGA-Verzeichnis“ veröffentlicht. Danach können die zugelassenen Apps per Rezept verschrieben werden und die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten.
Wie kommt die App zum Patienten?
Ein Teil der Apps ist bereits in den App-Stores verfügbar – jedoch sind diese häufig kostenpflichtig. Wenn der Arzt davon überzeugt ist, dass die Nutzung der App den Krankheitsverlauf beim Patienten positiv beeinflusst und ein passendes Krankheitsbild vorliegt, kann er diese verschreiben. Wenn der Arzt das Rezept ausgestellt hat, wird es bei der Krankenkasse eingereicht. Diese genehmigt dann die Kostenübernahme und stellt dem Patienten einen Zugangscode für die App bereit.
Für welche Erkrankungen werden sie eingesetzt?
Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen bezüglich der Krankheitsbilder. Die meisten Erfahrungen liegen bei Diabetes, Depression oder der Schmerztherapie. Bei der Diabetes-Erkrankung kann eine App bei der Verbesserung der Blutzuckerwerte helfen oder die Gewichtsabnahme ein angestrebtes Ziel sein. In der Schmerztherapie kann eine App durch gezielte Übungen helfen, Schmerzen zu kontrollieren. Die ersten beiden zugelassenen Apps in Deutschland sollen bei Tinnitus und Angststörungen helfen, ein Dutzend weitere werden bald folgen.
Welche Rahmenbedingungen haben dieses digitale Angebot ermöglicht?
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), welches Ende 2019 in Kraft getreten ist, wurde der Weg für die DiGAs, die Online-Sprechstunde sowie den weiteren Ausbau der Digitalisierung im Gesundheitswesen geebnet.