Rettungssanitäter-Grundlehrgang

Rettungssanitäter-Grundlehrgang

Die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter:in bietet eine ideale Einstiegsmöglichkeit in den Bereich der Notfallmedizin.

Rettungssanitäter und -sanitäterinnen finden Beschäftigung in erster Linie bei Rettungs- und Krankentransportdiensten, bei städtischen Feuerwehren oder Katastrophenhilfswerken, Wasserrettungs- und Bergrettungsdiensten.

Als Rettungssanitäter oder -sanitäterin können Sie zum einen als Besatzungsmitglied auf einem Rettungswagen in der Funktion des Fahrers oder der Fahrerin eingesetzt werden und unterstützen den/die Notfallsanitäter:in bei der Versorgung von verletzten oder kranken Patientinnen und Patienten. Des Weiteren werden Sie im Bereich Krankentransport als verantwortliches Besatzungsmitglied eingesetzt und transportieren nicht kritisch kranke Patienten und Patientinnen in geeignete Krankenhäuser, verlegen Patientinnen und Patienten in passende Versorgungseinrichtungen oder sorgen für den Heimtransport.

Der Beruf der Rettungssanitäterin bzw. des Rettungssanitäters beinhaltet eine Aus- bzw. Weiterbildung im Rettungsdienst, die nach dem Rettungsdienstgesetz NRW geregelt ist.

Die gesamte Ausbildung dauert ca. 3,5 Monate. Der 6-wöchige Grundlehrgang an unserer staatlich anerkannten Rettungsdienstfachschule umfasst insgesamt 240 Stunden und vermittelt Ihnen praxisnah alle theoretischen Inhalte. Nach dem Grundlehrgang absolvieren Sie ein 80-stündiges Praktikum in einem geeigneten Krankenhaus im Bereich Anästhesie und/oder Intensivmedizin. Daran anschließend folgt ein 160-stündiges Praktikum auf einer anerkannten Lehrrettungswache auf dem Rettungs- und Krankentransportwagen, in dem die theoretischen Inhalte praktisch umgesetzt und eingeübt werden.

Den Abschluss der Ausbildung bildet die Abschlusswoche (1 Woche / 40 Std.) mit einer im Anschluss stattfindenden staatlichen Prüfung (schriftlich / praktisch) zum/zur  Rettungssanitäter/in.

Zur Ausbildungszulassung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie des Personalausweises
  • Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Kopie des Schulabschlusszeugnisses (mindestens Hauptschulabschluss) oder Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Ärztliches Attest über die physische und psychische Eignung im Sinne des §4 Rettungsdienstgesetz NRW (nicht älter als drei Monate)
  • Vorlage eines amtlichen, polizeilichen Führungszeugnisses (Belegart N) nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Prüfungszulassung
  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung

Rettungssanitäter – Grundlehrgang: 1.500,00 EUR pro Teilnehmende

Rettungssanitäter – Abschlusslehrgang:  450,00 EUR pro Teilnehmende

Unsere Kurse zum/zur Rettungssanitäter/in

Grundlehrgang Rettungssanitäter (240 Std.)
Abschlusslehrgang (40 Std.) inkl. staatlicher Prüfung

Für den Abschlusslehrgang sind Sie automatisch angemeldet, wenn Sie den Grundlehrgang belegen.