Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) der Simulations- und Notfallakademie (SiNA)

Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) der Simulations- und Notfallakademie (SiNA)  

  • der Helios Klinikum Erfurt GmbH, Nordhäuser Str. 74, 99089 Erfurt
  • und der Helios Klinikum Hildesheim GmbH, Senator-Braun-Allee 33, 31135 Hildesheim
  • der Helios Klinikum Krefeld GmbH, Lutherplatz 40, 47805 Krefeld

für Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen    

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Simulations- und Notfallakademie der Helios Kliniken Gruppe mit den vorbenannten Krankenhausträgergesellschaften in Krefeld, Erfurt und Hildesheim (nachfolgend jeweils „SiNA“ genannt).

2 Anspruch auf Teilnahme

Mit der Anmeldung entsteht noch kein Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Veranstaltung. Erst mit Bestätigung der Anmeldung durch die SiNA in schriftlicher Form, per E-Mail (E-Mail-Adresse) oder Telefax (Fax-Nummer) kommt der Fort- und Weiterbildungsvertrag zustande.

3 Notwendige Informationen

Der Teilnehmende ist zur Angabe seiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer verpflichtet, um der SiNA die Übermittlung von für den Teilnehmenden notwendigen Informationen zu ermöglichen (z. B. Buchungsbestätigung, Veranstaltungsabsage).

4 Mitarbeiter der Helios Kliniken Gruppe

Teilnehmende, die Mitarbeiter:innen eines Unternehmens der Helios Kliniken Gruppe sind (nachfolgend „Helios Teilnehmende“ genannt), planen ihre Fort- und Weiterbildung mit ihrem Vorgesetzten gemäß der entsprechend gültigen Helios Handlungsempfehlung für Fort- und Weiterbildung und/oder den gültigen standortspezifischen Vorgaben. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung der SiNA erfolgt elektronisch über das Helios Wissenskonto. Eine Übertragung der Anmeldung auf andere Helios Mitarbeiter:innen kann in Ausnahmefällen durch die SiNA nach eigenem Ermessen vorgenommen werden. Sagt ein/eine Helios Teilnehmende/r eine Veranstaltung nach Aktivierung seiner/ihrer Anmeldung ab, gelten grundsätzlich auch die Regelungen unter Ziffer 9.

5 Auswahl der Referenten

Der SiNA obliegt die Auswahl der Referent:innen für die Veranstaltungen. Ein Anspruch des Teilnehmenden auf einen bestimmten Referenten besteht nicht. Die SiNA stellt den Teilnehmenden am Veranstaltungstag ggf. Schulungsunterlagen zur Verfügung. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der Schulungsunterlagen durch den Teilnehmenden ist nicht erlaubt. Sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen und sonstigen Veranstaltungs- und Begleitmaterialien, gleich welcher Form, bleiben ausdrücklich der SiNA oder dem jeweiligen Urheber vorbehalten.

6 Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr richtet sich nach den angegebenen Preisen der jeweiligen Veranstaltung. Die vollständige Teilnahmegebühr ist im Voraus 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung durch die SiNA binnen zehn (10) Tagen zur Zahlung fällig. Die Ziffern 8 bis 10 gehen hierbei vor. Die Rechnungsstellung für Helios Teilnehmende nach Ziffer 4 erfolgt jeweils rückwirkend zum Monatsende nach der Teilnahme an Veranstaltungen. In der Teilnahmegebühr enthalten sind die Veranstaltungsunterlagen sowie Heiß- und Kaltgetränke während der Pausen.

7 Reisekosten

An-/Abreise, Unterbringung sowie Verpflegung schuldet die SiNA nicht und sind durch den Teilnehmenden auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu veranlassen. Für sonstige erforderliche Genehmigungen und Maßnahmen, die für eine Teilnahme an einer Fort- und Weiterbildungsveranstaltung erforderlich sind (Freistellung und/oder Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, Dienstreisegenehmigung, etc.), ist der/die Teilnehmende selbst verantwortlich.

8 Absage durch Veranstalter

Die SiNA ist berechtigt, bestätigte Veranstaltungen aus zwingenden Gründen (z.B. „höhere Gewalt“, Streik, Erkrankung des Referenten, gefährdete Sicherheit o.ä.) oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl – auch kurzfristig – abzusagen. Im Falle einer Absage entfällt die Zahlungspflicht der Teilnahmegebühr. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet die SiNA binnen dreißig (30) Tagen nach der Absage zurück oder werden je nach Wunsch des Teilnehmers mit einer anderen Veranstaltung verrechnet.

9 Absage durch Teilnehmer

Sagt der/die Teilnehmende eine Veranstaltung nach Bestätigung seiner Anmeldung ab, ist die SiNA berechtigt, dem Teilnehmenden folgende Gebühren zu berechnen:

  1. bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin, wird keine Teilnahmegebühr berechnet, 
  2. zwischen 8 und 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu zahlen,
  3. ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin, sind 100 % der Teilnahmegebühr zu zahlen.

Die Absage durch den Teilnehmenden bedarf der schriftlichen Form oder kann per E-Mail (E-Mail-Adresse) oder Telefax (Fax-Nummer) erklärt werden.

Sonstige Rücktritts- und Widerrufsrechte bzw. die Kündigung des Seminarvertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind für angemeldete Teilnehmende ausgeschlossen.

10 Zahlungspflicht

Die Zahlungspflicht der vollständigen Teilnahmegebühr gilt auch bei Nichterscheinen des Teilnehmenden oder einem Abbruch der Teilnahme, unabhängig davon, ob die Veranstaltung in mehrere Module aufgeteilt ist oder nicht.

11 Haftung

Für die in den Veranstaltungen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie deren wirtschaftliche Verwertbarkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Haftung der SiNA für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet die SiNA für jeden Grad des Verschuldens.

12 Datenverarbeitung

Der Teilnehmende stimmt mit der Anmeldung der Verarbeitung seiner persönlichen Daten und von Prüfungsergebnissen durch die SiNA zu. Diese Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages werden die Daten gelöscht. An die Stelle der Löschung tritt eine Sperrung, soweit der Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Nach Ablauf der Fristen werden die Daten jedoch gelöscht.

Stand: 01.01.2023