Die Aufgaben eines Notfallsanitäters
Notfallsanitäterinnen und -sanitäter leisten bei medizinischen Notfällen eigenverantwortlich oder bis zum Eintreffen des Notarztes oder der Notärztin alle erforderlichen Versorgungsaufgaben und führen lebensrettende Maßnahmen durch. Sie befördern kranke oder verletzte Personen unter fachgerechter Betreuung in ein geeignetes Krankenhaus. Der Notfallsanitäter bzw. die Notfallsanitäterin stellt die Transportfähigkeit der Patientinnen und Patieten her und überwacht die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports.
Sobald der Notfalleinsatz beendet ist, stellt er oder sie die Einsatzbereitschaft des Rettungswagens wieder her, erstellt die Notfallprotokolle und erledigt in der Regel anfallende Verwaltungsaufgaben. Zusammen mit den Teampartnern (Rettungssanitäter:in, Rettungsassistent:in oder Notfallsanitäter:in) ist er oder sie in dem Gebiet auf Anforderung der Rettungsleitstelle zuständig für die medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger.
Im weiteren Berufsleben können Notfallsanitäterinnen und -sanitäter bei Eignung & Weiterbildung Verwaltungsaufgaben auf einer Rettungswache übernehmen (z.B. als Wachleiterin oder -leiter) oder auch in integrierten Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst eingesetzt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, im schulischen Bereich tätig zu werden oder als Praxisanleiterin oder -anleiter selbst die Auszubildenden praktisch zu betreuen.
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung gliedert sich in drei eng verknüpfte Teilbereiche. Die schulische Ausbildung findet an unserer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte (Rettungsdienstfachschule) statt und umfasst mindestens 1920 Stunden, in denen die unten genannten Lernziele theoretisch und möglichst praxisnah vermittelt oder selbstständig unter Anleitung erarbeitet werden. Hierbei bieten wir in unserer berufsbegleitenden Ausbildung Unterrichtszeiten alle zwei Wochen an zwei Abendveranstaltungen jeweils von 18:00-21:30 Uhr und samstags von 9:00-17:30 Uhr. Die Möglichkeit invasive Maßnahmen zu erlernen, wird durch die klinische Ausbildung von 720 Stunden, in denen diverse Fachdisziplinen, wie z.B. Anästhesie, Notaufnahme und Intensiv durchlaufen werden, gewährleistet. Um die gelernten Inhalte anzuwenden, werden mindestens 1960 Stunden Ausbildung auf einer staatlich anerkannten Rettungswache, in der Regel die des Arbeitgebers, abgeleistet.
In allen außerschulischen Bereichen werden die Auszubildenden von speziell geschulten Praxisanleiterinnen und -leitern begleitet und ausgebildet, sodass am Ende der Ausbildung die Handlungskompetenz, bestehend aus Sozial-, Personen-, Methoden- und Fachkompetenz, als Lernziel sicher erreicht wird.
Am Ende der Ausbildung findet das Examen statt in dem schriftlich, praktisch und mündlich das Erlernte abgeprüft wird.
Die Ziele der Ausbildung zum Notfallsanitäter bzw. -sanitäterin werden in § 4 NotSanG niedergelegt. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter bzw. -sanitäterin soll zu einem eigenverantwortlichen Handeln befähigen. Eine Notfallsanitäterin bzw. -sanitäter soll
- die Lage am Einsatzort feststellen und erfassen und unverzüglich notwendige allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einleiten können
- den Gesundheitszustand von erkrankten und verletzten Personen beurteilen und insbesondere lebensbedrohliche Zustände erkennen können. Er oder sie soll über die Notwendigkeit, einen Notarzt oder Notärztin, weiteres Personal, weitere Rettungsmittel oder sonstige ärztliche Hilfe nachzufordern, entscheiden und diese Maßnahmen umsetzen können
- angemessene medizinische Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz durchführen und dabei in der Ausbildung erlernte, auch invasive Maßnahmen anwenden können. So verhindert der Notfallsanitäter eine Verschlechterung der Situation der Patientinnen und Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes oder der -ärztin oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung
- mit Menschen in Notfall- und Krisensituationen angemessen umgehen können
- die Transportfähigkeit der Patienten und Patientinnen im Notfalleinsatz herstellen und sichern können
- einen geeigneten Transportzielort auswählen und den medizinischen Zustand der Patienten oder Patientinnen und ihre Entwicklung während des Transports überwachen können
- die Patientinnen und Patienten sachgerecht in die ärztliche Weiterbehandlung übergeben und dabei ihren medizinischen Zustand und die Entwicklung beschreiben und dokumentieren können
- mit am Einsatz beteiligten oder zu beteiligenden Personen, Institutionen oder Behörden kommunizieren können
- qualitätssichernde und organisatorische Maßnahmen im Rettungsdienst durchführen sowie die notfallmedizinischen Maßnahmen dokumentieren können
- die Einsatz- und Betriebsfähigkeit der Rettungsmittel sicherstellen sowie die Hygienevorschriften und rechtlichen Arbeits- und Unfallschutzvorschriften einhalten können.
Ausbildung zu Assistenzleistungen
Ein Notfallsanitäter bzw. -sanitäterin soll zudem nachfolgende Aufgaben im Rahmen einer Mitwirkung ausführen. Er oder sie soll
- bei der ärztlichen Notfall- und Akutversorgung von Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz assistieren
- ärztlich veranlasste Maßnahmen bei Patienten und Patientinnen im Notfalleinsatz eigenständig durchführen
- mit anderen Berufsgruppen und Menschen am Einsatzort und beim Transport zusammenarbeiten und dabei die Gesamtlage vom individualmedizinischen Einzelfall bis zum Großschadens- und Katastrophenfall patientenorientiert angemessen berücksichtigen.
Zulassungsvoraussetzungen (gem. §8 NotSanG)
Voraussetzungen für den Zugang zur berufsbegleitenden Notfallsanitäter-Ausbildung sind
- abgeschlossene Qualifikation als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter
- Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- Ein mittlerer Schulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder eine nach einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer