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Erfurt , 070422 , Helios Klinikum Erfurt , Schwangere Frau mit Klinikkoffer 
Foto: Bild13/Helios Kliniken

Klinikkoffer

Manchmal wartet Ihr Kind nicht bis zum errechneten Termin. Deshalb sollten Sie ab dem siebten Schwangerschaftsmonat eine Tasche mit den notwendigen Dingen für Ihren Klinikaufenthalt gepackt haben. Legen Sie auch Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburtsurkunde bereit. Diese benötigen wir für die Beurkundung der Geburt.

Vor der Anreise

  • Mutterpass
  • Chipkarte
  • Personalausweis oder Pass
  • Bademantel
  • ein paar warme Socken
  • zwei Still-BHs
  • Nachthemd
  • Handtücher
  • Hausschuhe
  • Waschlappen
  • Waschtasche

Rosa, blau oder neutral - Sie haben die Qual der Wahl

  • Windeln
  • Mütze
  • Jacke
  • Hemdchen
  • Decke
  • Tragetasche
  • Strampler
  • Hose
  • Autositz

Checkliste Klinikkoffer

Hier können Sie sich unsere Checkliste für den Klinikkoffer als PDF herunterladen.

application/pdf | 28 KB

Ohne Bürokratie geht es leider nicht

Geburten sind dem Standesamt innerhalb einer Woche anzuzeigen. Wird das Kind im Helios Klinikum Erfurt geboren, übernehmen wir die schriftliche Anzeige der Geburt.

 

Dafür benötigt das Helios Klinikum Erfurt folgende Unterlagen:

 

VON ALLEN MÜTTERN:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde der Mutter

 

VON GESCHIEDENEN MÜTTERN:

  • urkundlicher Heiratsnachweis (z.B. Heiratsurkunde, begl. Abschrift/ Ablichtung Familienbuch) mit Scheidungsvermerk
  • bei Heirat und/oder Scheidung im Ausland ausländische Heiratsurkunde und Scheidungsurteil; beides mit Übersetzung 

 

VON VERWITWETEN MÜTTERN:

  • urkundlicher Heiratsnachweis (z.B. Heiratsurkunde, begl. Abschrift/ Ablichtung Familienbuch) mit Eintrag des Todes des Ehemannes oder
  • urkundlicher Heiratsnachweis und Sterbeurkunde  

 

IST DIE VATERSCHAFT VORGEBURTLICH ANERKANNT:

  • Anerkennungsurkunde, ggf. Sorgerechtserklärung
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde

 

SOLL DIE VATERSCHAFT ANERKANNT WERDEN:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde des Vaters
  • gemeinsame Vorsprache der Eltern
  • Die Vaterschaft kann im Standesamt oder im Jugendamt anerkannt werden.
  • Unverheiratete Eltern können eine Sorgeerklärung nur im Jugendamt abgeben 

 

VON AUSLÄNDISCHEN MITBÜRGERN:

  • Ausländische Urkunden müssen von einem in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden, ggf. sind bei der Übersetzung die internationalen Normen zu beachten.
  • Sind Sie Aussiedler, benötigen wir alle Registrierungspapiere, ggf. eine Bescheinigung über Ihre Namensänderung.
  • Je nach Sachlage kann es notwendig sein, dass wir Sie um eine persönliche Vorsprache bitten. Aussiedler bringen bitte einen Lichtbildausweis mit. Ausländische Mitbürger bringen bitte den Reisepass mit.