Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) für Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltung/en“ genannt), die von der Helios Kliniken GmbH oder einem anderen Unternehmen der Helios Kliniken Gruppe (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) über die Internetseiten der Helios Kliniken GmbH angeboten werden.


2. Die Anmeldung für eine Veranstaltung, die über die Internetseiten der Helios Kliniken GmbH angeboten wird, ist für den Teilnehmer verbindlich. Jeder Teilnehmer ist zur Angabe von Name, Vorname, Geburtsort, Straße (privat oder dienstlich), Hausnummer (privat oder dienstlich), PLZ (privat oder dienstlich), Ort (privat oder dienstlich), E-Mail-Adresse (privat oder dienstlich) verpflichtet, um die Übermittlung von für den Teilnehmer notwendigen Informationen zu ermöglichen (z. B. Anmeldebestätigung, Veranstaltungsabsage etc.). Danach erhält der Teilnehmer per E-Mail einen Link zur Verifizierung seiner E-Mail-Adresse zugeschickt, der 24 Stunden lang gültigen Link ist. Mit Betätigung des Links durch den Teilnehmer ist der Anmeldevorgang abgeschlossen.


3. Erst mit Zugang einer gesonderten Anmeldebestätigung per E-Mail beim Teilnehmer entsteht ein Anspruch des Teilnehmers auf Teilnahme an der Veranstaltung gegenüber dem jeweiligen Veranstalter.


4. Eine Übertragung der Anmeldung des Teilnehmers auf andere Personen kann nicht vorgenommen werden.

Dem Veranstalter obliegt die Auswahl des Referenten für die von ihm angebotenen Veranstaltungen. Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, solange der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch gewahrt bleibt. Ein Anspruch des Teilnehmers auf einen bestimmten Referenten oder ein bestimmtes Programm besteht nicht.


6. Der Veranstalter stellt den Teilnehmern am Veranstaltungstag ggf. Schulungsunterlagen zur Verfügung. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der Schulungsunterlagen durch den Teilnehmer ist nicht erlaubt. Sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen und sonstigen Veranstaltungs- und Begleitmaterialien, gleich welcher Form, bleiben ausdrücklich dem Veranstalter oder dem jeweiligen Urheber vorbehalten. Es ist dem Teilnehmer untersagt, Mitschnitte in Bild und/oder Ton zu erstellen. Dieses Verbot schießt insbesondere auch die elektronische Speicherung von Videoschulungen ein.


7. Die Teilnahmegebühr richtet sich nach den angegebenen Preisen der jeweiligen Veranstaltung. Die Teilnahmegebühr ist nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung durch den Veranstalter in der in der Rechnung angegebenen Frist zur Zahlung fällig. Die Ziffern 9 bis 11 gehen hierbei vor.

8. Die Kosten für An-/Abreise, Unterbringung sowie Verpflegung schuldet der Veranstalter nicht. Der Teilnehmer hat diese auf eigenes Risiko zu veranlassen.
Für sonstige erforderliche Genehmigungen und Maßnahmen, die für eine Teilnahme an einer Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltung erforderlich sind (Freistellung und/oder Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, Dienstreisegenehmigung, etc.), ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

9. Der Veranstalter ist berechtigt, bestätigte Veranstaltungen aus zwingenden Gründen (z.B. „höhere Gewalt“, Streik, Erkrankung des Referenten, gefährdete Sicherheit o.ä.) oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl – auch kurzfristig – abzusagen. Im Falle einer Absage entfällt die Zahlungspflicht der Teilnahmegebühr. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet der Veranstalter nach der Absage zurück (bei Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, nur an diesen) oder sie werden je nach Wunsch des Teilnehmers mit einer anderen Veranstaltung verrechnet (Ziffer 4 gilt entsprechend). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in den Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Veranstalters.


10. Storniert der Teilnehmer eine Veranstaltung nach Bestätigung seiner Anmeldung, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer folgende Gebühren zu berechnen, es sei denn, im Veranstaltungsangebot sind abweichende Regelungen hinterlegt:

  • a. bis 4 Wochen (28 Tage) vor dem Veranstaltungstermin, wird keine Teilnahmegebühr berechnet,
  • b. zwischen 4 und 2 Wochen (dem 27. und dem 15. Tag) vor dem Veranstaltungstermin, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu zahlen,
  • c. ab 2 Wochen (dem 14. Tag) vor dem Veranstaltungstermin, sind 100 % der Teilnahmegebühr zu zahlen.

Die Stornierung durch den Teilnehmer muss schriftlich per Email oder telefonisch beim Veranstalter erfolgen. Die Kontaktdaten des Veranstalters sind im Veranstaltungsangebot und der Anmeldebestätigung per Email vermerkt.

10a. Abweichend zur vorstehenden Regelung der Ziffer 10 gelten für alle Veranstaltungen der Simulations- und Notfallakademie (SiNA) folgende Stornierungsvereinbarungen:

  • a. bis 8 Wochen (56 Tage) vor dem Veranstaltungstermin, wird keine Teilnahmegebühr berechnet,
  • b. zwischen 8 und 2 Wochen (dem 55. und dem 15. Tag) vor dem Veranstaltungstermin, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu zahlen,
  • c. ab 2 Wochen (dem 14. Tag) vor dem Veranstaltungstermin, sind 100 % der Teilnahmegebühr zu zahlen.

Im Übrigen bleibt vorstehende Ziffer 10 unberührt.

11. Die Zahlungspflicht der vollständigen Teilnahmegebühr gilt auch bei Nichterscheinen des Teilnehmers oder einem Abbruch der Teilnahme, unabhängig davon, ob die Veranstaltung in mehrere Module aufgeteilt ist oder nicht.

12. Für die in den Veranstaltungen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie deren wirtschaftliche Verwertbarkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Haftung des Veranstalters und der Helios Kliniken GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies
gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Veranstalter für jeden Grad des Verschuldens.


13. Die Hausordnung sowie die Hygienemaßnahmen des jeweiligen Veranstalters sind für den Teilnehmer verbindlich.