MNS-Pflicht nur für symptomatische Personen
Wir möchten unsere Patientinnen und Patienten, ihre Angehörigen und unsere Mitarbeitenden vor einer Infektion u. a. mit dem Corona-Virus schützen.
Daher besteht zur Sicherheit aller für symptomatische Personen in der Rehaklinik eine MNS–Pflicht (medizinische Maske oder FFP2).
Stand 01.12.2023