Facharzt für Orthopädie oder Unfallchirurgie (m/w/d)

Facharzt für Orthopädie oder Unfallchirurgie (m/w/d)

Das medizinische Versorgungszentrum Kappeln GmbH (MVZ) ist mit den Fachbereichen Allgemeinmedizin, Orthopädie und Unfallchirurgie eines der größten Versorgungszentren der Region. An den Standorten Kappeln (Allgemeinmedizin/Orthopädie/Unfallchirurgie), Rendsburg (Orthopädie), Satrup (Orthopädie) und Harrislee (Orthopädie) bieten wir medizinische Versorgung und Beratung an.

Wir suchen zum nächstmöglichem Zeitpunkt für den Standort in

Rendsburg

einen

Facharzt für Orthopädie oder Unfallchirurgie

(m/w/d) in Vollzeit. Die Stelle ist unbefristet.

Ihr Profil

  • Sie besitzen die Facharztausbildung für Orthopädie und Unfallchirurgie.
  • Erfahrungen in der ambulanten Versorgung im Gesundheitswesen sind von Vorteil
  • Sie sind ein Teamplayer und zählen das nötige Einfühlungsvermögen in der Behandlung der Patienten zu Ihren Stärken

Unser Angebot

  • Eine attraktive Vergütung
  • Mitarbeiterrabatte in vielen Onlineshops und zahlreiche Vergünstigungen für Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen
  • Geregelte / flexible Arbeits- und Urlaubszeiten
  • Sehr gute Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Individuelle Teilzeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Eine abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Einstellung gemäß den tariflichen Bestimmungen

Kontaktmöglichkeit

Schreiben Sie uns gerne eine Mail. Fragen zum Arbeitsalltag beantwortet Ihnen Herr Andreas Bendixen, gern unter der Mailadresse

andreas.bendixen@vamed-gesundheit.de

. Oder Sie schicken uns gleich Ihre Bewerbungsunterlagen über unser Bewerberportal auf

www.vamed-gesundheit.de

oder an die

MVZ Kappeln GmbH

Personalabteilung

Seeuferweg 10

24351 Damp

Chancengleichheit im Beruf ist uns wichtig. Deshalb ermutigen wir insbesondere Menschen mit Behinderung, jeglicher geschlechtlichen Identität und Herkunft sich zu bewerben.

Sie haben es sich sicher schon gedacht: Für alle Tätigkeiten in unseren Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ist ein gesetzlich vorgeschriebener Nachweis über Immunisierungen gegen Masern erforderlich.

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