Patientenfürsprecher
Es steht Ihnen gemäß § § 5 Abs. 1 KHGG NRW ein unabhängiger Patientenfürsprecher zur Verfügung, der im Fall unüberbrückbarer Differenzen zwischen Ihnen und dem Haus vermitteln kann..
Mo - Mi 09:00 bis 18:00
Do - Fr 09:00 bis 14:00
Sa 09:00 bis 12:00