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Checkliste Aufenthalt

Das sollten Sie mitbringen

 

Vor einem geplanten Krankenhausaufenthalt heißt es: Tasche packen.

Mit unserer Checkliste helfen wir Ihnen dabei, nichts Wichtiges zu vergessen.

Notwendige Dokumente

 

  • Krankenhauseinweisung Ihres einweisenden Arztes
  • Überweisungsschein bei ambulanten Operationen
  • Versicherungskarte
  • Ggf. Zuzahlungsbefreiung (Kopien von Befreiungsnachweisen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bzw. Quittungen über bereits geleistete Zuzahlungen)
  • Untersuchungsbefunde Ihres einweisenden Arztes
  • Übersicht über Ihre regelmäßig einzunehmenden Medikamente
  • Falls vorhanden: Blutverdünnungspass, Allergiepass, Diätausweis, Schrittmacherpass, Röntgenpass o.ä.     

Kleidung und Schuhe

 

  • Bequeme Kleidung inkl. ausreichend Unterwäsche
  • Feste Haus- oder Badeschuhe
  • Bademantel
  • Nachtwäsche
  • Ggf. bequeme Straßenschuhe für Spaziergänge
  • Kleidung für den Tag der Entlassung 

 

Unser Tipp: Berücksichtigen Sie bei der Wahl der Kleidung die Art Ihrer Behandlung. Bei einem medizinischen Eingriff am Kopf eignen sich z. B. Hemden und Jacken zum Aufknöpfen oder weit geschnittene Kleidung, die sich leicht über den Kopf ziehen lässt. 

 

 

Hygiene und Pflege

 

  • Waschlappen und Handtücher
  • Zahnbürste, Zahnpasta, Zahnprothesenbedarf
  • Duschbad, Seife, Shampoo
  • Kamm, Bürste, Fön
  • Rasierbedarf und Zubehör
  • Creme und sonstige Hautpflegeprodukte
  • Taschentücher und ggf. Hygienetücher
  • Nagelpflegebedarf
  • Damenhygieneartikel
  • Hilfsmittel wie Brille, Hörgeräte, Prothesen, Gehhilfen, Einlagen     

Denken Sie auch daran, etwas zu Ihrer persönlichen Unterhaltung einzupacken, etwa ein Buch, MP3-Player, Laptop oder Strickzeug. Jedes Zimmer verfügt aber natürlich auch über einen Fernseher.

Wertsachen

 Verzichten Sie darauf, größere Geldbeträge, Schmuck und andere Wertgegenstände mitzubringen. Sollten Sie keine andere Möglichkeit haben, wenden Sie sich bitte an das Stationspersonal.

Bei eventuellem Verlust durch Nichtbefolgen dieses Hinweises kann unsere Einrichtung keinen Schadenersatz leisten.