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Entlassmanagement

Damit Ihre Entlassung aus dem St. Josefshospital so reibungslos wie möglich abläuft, finden Sie hier die wichtigsten Informationen rund um das Ende Ihres Krankhausaufenthalts und für die Zeit danach.

Nicht jeder kann nach einem Krankenhausaufenthalt direkt wieder mit dem Alltag weitermachen. Oftmals schließt sich eine Reha, eine medizinische Nachsorge oder eine Kurzzeitpflege dem Aufenthalt im Krankenhaus an. Damit dieser Übergang optimal koordiniert wird, schreibt das Fünfte Sozialgesetzbuch in § 39 ein Entlassmanagement für Krankenhäuser vor.

 

Unser erfahrenes Team steht nicht nur den Patienten selbst, sondern auch insbesondere den weiterbehandelnden Leistungserbringern gerne für Fragen zur Verfügung.

Rund um Ihre Entlassung

Bereits zu Beginn Ihres Krankenhausaufenthaltes erhalten Sie von unseren Kolleginnen der Patientenaufnahme erste Informationen über unser Entlassmanagement. Während des weiteren Aufenthaltes ermitteln Ärzte, Pflegekräfte und Sozialdienst gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Versorgungsbedarf. So können in Absprache mit Ihnen schon frühzeitig die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung durchgeführt werden.

Für gewöhnlich teilen Ihnen unsere Ärzte währnend der Visite Ihren geplanten Entlassungstermin mit. So sind Sie und Ihre Angehörigen frühzeitig informiert.

 

Bitte beachten Sie: Die Entlassung erfolgt in der Regel am Vormittag bis 10 Uhr.

Ihr Zimmer steht Ihnen am Entlassungstag nur bis zum Vormittag (bis ca. 9 Uhr) zur Verfügung. Danach werden die Betten für den nächsten Patienten hergerichtet. Bitte begleichen Sie spätestens an Ihrem Entlassungstag (bei Entlassung am Wochenende bis Freitagnachmittag) alle finanziellen Verpflichtungen an der Information. Sollten Sie eine Zuzahlung leisten müssen, so erhalten Sie von uns nach Ihrem Aufenthalt postalisch eine Rechnung.

 

Vergessen Sie bitte nicht, ausgeliehene Bücher zurückzugeben und Ihre hinterlegten Wertsachen innerhalb der Öffnungszeiten an der Patienteninformation abzuholen.

Am Entlassungstag erhalten Sie einen Entlassungsbrief für Ihren weiterbehandelnden Arzt. Dieser enthält alle wichtigen Informationen über Ihren Krankenhausaufenthalt, zu den Untersuchungs- und Behandlungsergebnissen und zu notwendigen Medikamenten. Auf Wunsch erhalten Sie gerne eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen.

 

Sollten einzelne Untersuchungsergebnisse noch ausstehen, erhalten Sie zunächst nur einen vorläufigen Entlassungsbrief. Den ausführlichen Brief schicken wir im Nachgang Ihrem Arzt per Post zu.

 

Erkundigen Sie sich bei Fragen gerne auf Ihrer Station nach dem Entlassungsbrief, bevor Sie das St. Josefshospital verlassen.

Für den Fall, das Sie nach Ihrem Krankenhausaufenthalt weiterhin Medikamente einnehmen müssen, geben wir Ihnen einen ausreichenden Vorrat bis zum nächsten Werktag oder ein Rezept in der kleinsten Packungsgröße mit. Ein Folgerezept stellt Ihnen Ihr Haus- oder Facharzt aus. 

 

Sprechen Sie gerne bei Unsicherheiten zur weiteren Medikamenten-Einnahme das Ärzte- und Pflege-Team an.

Auf Wunsch erhalten Sie bei Ihrer Entlassung eine Liegebescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Bitte sagen Sie auf der Station Bescheid, wenn Sie eine solche Bescheinigung benötigen.

 

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) stellen wir bei Bedarf für maximal sieben Tage aus.

Falls Sie für den Heimweg einen Transport benötigen, veranlasst das Ihre Station für Sie. Wir informieren Sie auf Nachfrage gerne über die Möglichkeiten eines Krankentransportwagen oder einer Taxifahrt.

 

TIPP:

Ihre Krankenkasse erstattet Ihre Taxikosten, wenn ein medizinischer Grund für den Transport besteht. Bitten Sie Ihren Arzt um eine entsprechende Bescheinigung. Ansonsten müssen Sie die Taxikosten selbst tragen.

Wenn Ihre Behandlung eine Wiedervorstellung oder Wiederaufnahme erfordert, vereinbaren wir am Tag Ihrer Entlassung mit Ihnen einen Termin.

 

Falls nicht anders vereinbart, ist ansonsten Ihr weiterbehandelnder Arzt der erste Ansprechpartner für alle weiteren Fragen und Behandlungen.

Wenn Sie nach dem Krankenhausaufenthalt zu Hause oder einem Pflegeheim gepflegt werden müssen, hilft Ihnen unser Patientenservicecenter / Sozialdienst gern bei der Organisation. Sprechen Sie bei Bedarf einfach das Ärzte- oder Pflegeteam an, um den Kontakt zu uns herzustellen. 

 

Wir finden gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu allen sozialen Fragen.

Für unsere Patienten zum Download

Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V zusammengefasst. Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zuhause lesen und unterschreiben. Vielen Dank!

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So erreichen Sie uns

Patientenservicecenter | Sozialdienst

Verwaltungsgebäude, 1. OG

 

Telefon:
+49 2151 452-7319 o.
+49 2151 452-7254

Wir sind für Sie da

Montag bis Donnerstag
8.30 bis 16.30 Uhr

 

Freitag
12.00 bis 14.00 Uhr

 

sowie nach Vereinbarung