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Schwarzer Hautkrebs: Vorsorge und Früherkennung

In frühen Stadien, also bei geringer Tumordicke, sind die Heilungschancen eines Melanoms sehr hoch. Die Hautkrebsvorsorge und Früherkennung ist daher von enormer Bedeutung. Wissenswertes rund um die Früherkennung von schwarzem Hautkrebs, lesen Sie in diesem Beitrag.

18. Januar 2021

Warum ist Hautkrebsvorsorge so wichtig?

Wird ein Melanom frühzeitig erkannt, reicht meist schon ein kleiner Eingriff aus, um den Tumor zu entfernen. Es wird daher empfohlen, Hautveränderungen immer zeitnah von einer Hautärztin oder einem Hautarzt untersuchen zu lassen.

Welche Hautkrebsvorsorge-Untersuchungen gibt es?

Eine optimale Hautkrebsvorsorge besteht aus drei Säulen:

 

  • der monatlichen Selbstuntersuchung der Haut
  • der zweijährlichen Teilnahme an der Hautkrebsvorsorge der gesetzlichen Krankenkassen („Hautkrebs-Screening“)
  • einer zeitnahen Vorstellung von neuen beziehungsweise unklaren Hautveränderungen bei einer/einem Dermatolog:in (Hautärzt:in)

 

Für Menschen, die bereits einmal an Hautkrebs oder einer Vorstufe erkrankt waren, werden die Zeitabstände für die Kontrollen kürzer gefasst.

Sie haben auffällige Hautveränderungen?

Unter unserer kostenfreien 24-Stunden-Hotline unterstützen wir Sie gerne bei der Terminbuchung bei einem unserer Ärzte. 

Selbstuntersuchung der Haut

Einmal pro Monat sollte jeder seinen gesamten Körper auf auffällige Hautstellen untersuchen. Für schwer einsehbare Körperstellen wie den Rücken oder den Intimbereich ist ein Spiegel hilfreich.

Das Hautkrebs-Screening

Ab dem Alter von 35 Jahren können Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre am Hautkrebs-Screening teilnehmen. Die Hautkrebsvorsorge-Untersuchung wird von Dermatolog:innen oder Hausärzt:innen mit entsprechender Fortbildung angeboten. Sie dient der Früherkennung von Hautkrebs.

 

Beim Hautkrebs-Screening schaut die Ärztin oder der Arzt die gesamte Haut, angrenzende Schleimhäute und Nägel an. Ziel ist es, Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen, zu beobachten oder zu behandeln. Entsprechend ist es notwendig, dass die Patient:innen für die Untersuchung auf Make-up, Nagellack und aufwändige Frisuren verzichten.

 

Die Vorsorge umfasst die Untersuchung der gesamten Haut. Da die Krankenkassen nur die Inspektion mit dem bloßen Auge übernehmen, Hautärzt:innen es aber für medizinisch notwendig erachten, eine belichtete Lupe, das sogenannte Dermatoskop oder Auflichtmikroskop, einzusetzen, müssen Patient:innen den Einsatz der Lupe in der Regel selbst zahlen. Die Preise richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und können – je nach Anzahl der Muttermale – zwischen 16 Euro und 35 Euro liegen.

 

Die Krankenkasse bezahlt 21,45 Euro für ein Hautkrebsscreening. Jüngere Menschen oder Versicherte, die die Untersuchung in kürzeren Zeitabständen wünschen, müssen diese Leistung selbst tragen (individuelle Gesundheitsleistung).

Welche Ärzt:innen können schwarzen Hautkrebs diagnostizieren?

Die Untersuchung der Haut nehmen entweder die Hautärzt:innen oder dafür fortgebildete Allgemeinmediziner:innen vor. Durch die Blickdiagnostik erkennen erfahrene Ärzt:innen oftmals bereits gut, welche Hautveränderungen möglicherweise entartet sind. Stellen Sie eine Diagnose, so wird dies im Arztbrief mit einem „c“ oder „k“ für „klinisch“ gekennzeichnet. Damit ist gemeint, dass die Diagnose Ergebnis einer körperlichen Untersuchung ist.

 

Die feingewebliche Diagnose ist im Arztbrief durch ein „p“ gekennzeichnet und wird von den Patholog:innen gestellt [2]. Ärzt:innen dieser Fachrichtung sind es, die das entnommene Gewebe einfärben und unter dem Mikroskop auf das Vorliegen bösartiger Zellen untersuchen. Diese Untersuchung soll den Verdacht auf Hautkrebs ausräumen oder bestätigen.

 

Im Falle einer Krebserkrankung bestimmen die Patholog:innen gleichzeitig die Art der Krebszellen (Histopathologie). Diese Information ist zentraler Punkt des Befundbriefes und bestimmt die Wahl der weiteren Behandlung.  

Wann sollte man ärztlichen Rat einholen?

Tritt eine Hautveränderung auf, die Ihnen seltsam vorkommt, nicht abheilt oder sogar blutet, sollten Sie zeitnah einen Termin in einer hautärztlichen Praxis oder einer oder einem entsprechend fortgebildeten Hausärzt:in vereinbaren.

Die Inhalte dieser Seite wurden in Zusammenarbeit mit unserem Experten erstellt
Alexander Kreuter
Chefarzt Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Leiter Hauttumorzentrum
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Quellen

[1] „Leitlinienprogramm Onkologie“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V., der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. und der Stiftung Deutsche Krebshilfe: Patientenleitlinie Melanom. | Zugriff am: 09.12.2020

[2] Die blauen Ratgeber. 05: Hautkrebs. Stiftung Deutsche Krebshilfe und Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) | Zugriff am: 04.11.2020

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