Besuche sind nur in dringlichen einzelnen Ausnahmen (z.B. medizinische, soziale Gründe, bei Palliativpatienten) und nur nach vorherigem telefonischen Kontakt mit den entsprechenden Stationen möglich. Weitere Ausnahmen wie beispielsweise zur Abschiednahme oder bei Langliegern sind nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzten möglich, müssen aber zwingend von diesen genehmigt und angemeldet sein. Begleitpersonen ambulanter Patient:innen sind ebenfalls nur in Ausnahmefällen zugelassen.
Um mit seinen Liebsten dennoch in Kontakt zu bleiben, steht stationären Patienten neben kostenfreier Telefonie auch kostenloses W-LAN zur Verfügung. Zudem können Angehörige kleine Geschenke oder Grüße für ihre Lieben an der Rezeption der Klinik abgeben.
- Besuche nur in dringlichen einzelnen Ausnahmen. Nicht unter 18 Jahren.
- Für alle Besucher:innen (hierzu zählen auch Dienstleiter z.B. Handwerker) gilt: Ein Zutritt ist immer nur mit gültigem Test zulässig. Unabhängig davon ob jemand geimpft oder genesen ist. d.h. auch geimpfte und genesene Personen müssen über einen gültigen Test verfügen. Als Testnachweis gelten Antigen-Test oder Selbsttest unter Überwachung (jeweils maximal 24 Stunden alt) oder PCR-Test (maximal 48 Stunden alt).
- Besuche sind nur nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Stationen möglich:
Helios Klinik Zerbst/Anhalt: (03923) 739-0, Helios Fachklinik Vogelsang-Gommern: (039200) 67-0 - Sollte eine Besuchserlaubnis vorliegen, ist nur ein Besucher pro Patient und pro Tag erlaubt. Der Aufenthalt sollte maximal eine Stunde dauern.
- Besucher tragen während der gesamten Besuchszeit im Krankenhaus eine FFP2-Maske und achten auf die Abstandsregelungen sowie geltenden Hygieneregeln.
- Besucher, die Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person hatten, sich in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben oder Erkältungssymptome haben, werden gebeten, die Klinik nicht zu betreten.
„Personen mit Atemwegsinfektionen müssen wir von den Besuchsmöglichkeiten leider ausschließen. Besuche sind auch dann nicht möglich, wenn aktuell ein aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen vorliegt“, ergänzt Thomas Schröder. „Die Sicherheit und die Gesundheit unserer Patienten und unserer Mitarbeiter hat in der aktuellen Situation höchste Priorität. Ich bitte deshalb alle Patienten, Angehörige und Besucher um Verständnis. Letztendlich dienen all diese Maßnahmen nur dem Ziel, unserer Verantwortung als Gesundheitsversorger in unserem Landkreis gerecht zu werden“, so Schröder abschließend.