1. Es ist ein Besucher pro Patient und Tag für eine Stunde, in der Zeit von 15 bis 18 Uhr, gestattet.
2. Besucher müssen sich entsprechend beim Einlass anmelden. An den Eingängen sind Registrierungsformulare auszufüllen, die nach vier Wochen datenschutzkonform vernichtet werden.
3. Besucher tragen während der gesamten Besuchszeit im Krankenhaus einen Mund-Nasen-Schutz.
4. Auf der Intensivstation sind Besuchszeiten nur nach telefonischer Absprache möglich.
5. Auf der Isolierstation sind keine Besuche erlaubt.
6. Für ambulante Patienten gilt der Begleitstopp weiterhin in allen Bereichen der Klinik, sofern sie nicht zwingend auf Hilfe angewiesen sind.