„Viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bislang in ihrem Berufsalltag keinen Mund-Nasen-Schutz verwendet, sofern sie nicht im direkten Kontakt zum Patienten standen. Angesichts der Lockerungen der Corona-Auflagen und der je nach Bundesland unterschiedlichen Vorgaben zum Tragen einer Maske haben wir uns bei Helios entschieden, bundesweit für alle Kliniken und ambulanten Einrichtungen eine verbindliche Maskenpflicht einzuführen – ganz unabhängig davon, wie die Regelungen in dem jeweiligen Bundesland sind,“ so der Klinikgeschäftsführer der Helios Klinik Zerbst/Anhalt, Thomas Schröder.
Alle Mitarbeiter der Klinik tragen einen Mund-Nasen-Schutz sobald sie das Klinikgebäude betreten oder in die Nähe anderer Personen kommen. Patienten müssen Masken tragen, wenn sie sich außerhalb ihres Zimmers in der Klinik bewegen, ebenso bei den Visiten, Untersuchungen oder bei Kontakt mit Personal. Auch Kunden der Bäckerei und des Sanitätshauses sowie Mitarbeiter von Fremdfirmen sind verpflichtet, beim Betreten der Klinik eine Maske zu tragen.
Das Tragen der Masken ersetze aber keinesfalls die anderen Schutzmaßnahmen, betont der Klinikgeschäftsführer. „Regelmäßiges und gründliches Händewaschen, die Husten- und Nies-Etikette oder der ausreichende Abstand zu anderen Menschen sind weiterhin unabdingbar und sollten von allen sorgsam befolgt werden. Auch die Regelungen zum Besucherstopp in unserer Klinik bleiben bestehen.“