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Land benennt Helios HSK als Koordinationshaus

Die Vorbereitungen für ein koordiniertes Vorgehen bei der Versorgung von stationär zu behandelnden COVID-19-Patienten in den Kliniken des Landkreises RheingauTaunus, von Wiesbaden bis nach Limburg sind gestartet.
02. April 2020
Die Vorbereitungen für ein koordiniertes Vorgehen bei der Versorgung von stationär zu behandelnden COVID-19-Patienten in den Kliniken des Landkreises RheingauTaunus, von Wiesbaden bis nach Limburg sind gestartet. „Wir haben ein medizinisches Stufenkonzept für das Versorgungsgebiet entwickelt, das alle Akutkliniken sowie die Spezialkliniken und schließlich auch die Reha-Kliniken miteinbezieht. Damit soll sichergestellt werden, dass wir größere Patientenströme koordiniert auf die zur Verfügung stehenden Kliniken verteilen. Die Verteilung richtet sich nach der Beatmungskompetenz sowie der Betten- und Personalkapazität der Kliniken“, erklärt Prof. Dr. Ralf Kiesslich, Ärztlicher Direktor der Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken und Leiter des HSK-Krisenstabs.  
 
Kiesslich hatte das Konzept in der Auftaktsitzung der Koordinationskonferenz für das Versorgungsgebiet 5 am Mittwoch im Rhein Main Congress Center vorgestellt, das von den Teilnehmern verabschiedet wurde. Feinjustierungen werden aktuell noch vorgenommen.  
 
Das medizinische Stufenkonzept teilt die Kliniken in Versorgungslevel ein: Das St. Josef Hospital in Wiesbaden, die Asklepios Paulinen Klinik, das St. Vincenz in Limburg und die Helios HSK als Maximalversorger sind damit so genannte Level-1Krankenhäuser. Das St. Josefs Hospital in Rüdesheim oder die Helios Klinik Idstein sind Beispiele für Level-2-Versorger. Unter Level 3 fallen beispielsweise die DKD Helios Klinik, Level 4 die Reha-Kliniken. Kliniken der Level 3- und 4-Versorgung sollen als so genannte Überlaufhäuser genutzt werden, in denen im Bedarfsfall stabile Akutpatienten weiterbehandelt werden können.  
 
Das koordinierte Vorgehen wird in höheren Eskalationsstufen dann nicht nur die Verteilung von Corona-Patienten umfassen, sondern aller Notfall- oder schwer erkrankten Patienten. Dadurch wird sichergestellt, dass auch die Versorgung von non Covid-Patienten, zum Beispiel Patienten mit Schlaganfall oder schwerwiegenden Krebserkrankungen, gewährleistet ist. Um kurzfristig einheitliche Standards für die intensivmedizinische Versorgung oder die Versorgung Schwangerer festzulegen und stationäre Behandlungskriterien abzustimmen, sind nun die jeweiligen Fachärzte der beteiligten Häuser im Austausch.
 
Die Helios HSK ist zudem für die adäquate Verteilung kritischer Materialressourcen zuständig, die das Land Hessen seinen Kliniken bereitstellt. Die Zuteilung erfolgt nach einem vom Land entwickelten Schlüssel sowie bei Akutbedarf.  
 
„Da die Kliniken und Niedergelassenen in Wiesbaden durch die gemeinsame Abstimmung im Wiesbadener Krisenstab mit der städtischen Verwaltung und dem Gesundheitsamt schon sehr gut vorbereitet waren, konnten wir dieses Konzept als Grundlage nutzen und es um die anderen Kliniken erweitern. Die Konferenz war insgesamt von einem gemeinsamen Ziel und Verständnis getragen: Uns gegenseitig nach Kräften zu unterstützen, um die Patientenversorgung in der Krise bestmöglich zu meistern“, so Sandra Henek, Geschäftsführerin des koordinierenden Krankenhauses im Nachgang der Konferenz.          
 
Zum Hintergrund Der hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, hat den Planungsstab „Stationäre Versorgung von COVID-19-Patientinnen und Patienten“ eingesetzt. „In den kommenden Wochen und Monaten wird die medizinische Versorgung in Hessen sehr stark in Anspruch genommen werden. Wir brauchen Betten auf Intensivstationen, Beatmungsgeräte und geschultes Personal. Der jetzt eingesetzte Planungsstab wird für die bestmögliche Versorgung und Behandlung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten in den hessischen Krankenhäusern sorgen“, erklärt Kai Klose.
 
Koordinierende Krankenhäuser In jedem der sechs hessischen Versorgungsgebiete sind koordinierende Krankenhäuser benannt. Der Planungsstab entwickelt gemeinsam mit diesen eine funktionierende Versorgungsstruktur. Er unterstützt und berät die Krankenhäuser sowohl zu Fragen der Sicherstellung als auch zu organisatorischen Fragen und erarbeitet Vorschläge und Handlungsoptionen zur Versorgung von COVID-19Patientinnen und -Patienten.  
 
Die koordinierenden Krankenhäuser haben die Aufgaben, als Bindeglieder zwischen dem vom hessischen Sozialminister eingesetzten Planungsstab und den Krankenhäusern im jeweiligen Versorgungsgebiet zu fungieren. In Abstimmung mit dem Planungsstab sollen sie regionale Versorgungskonzepte erstellen und umsetzen.