Die bisherigen strengen Vorgaben für Zeiten und Anzahl an Besucher:innen entfallen. Eine Registrierung ist nicht mehr nötig. Angehörige dürfen die Kliniken unter der 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet) sowie mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz und ohne Symptome betreten.
Die neuen Bestimmungen im Detail:
- Jede/r Patient:in darf wieder besucht werden. Einschränkungen bei Besuchszeit und Anzahl an Besuchern entfallen. Ausnahmen gelten bei isolierten Patient:innen.
- Eine Registrierung über ein Kontaktformular ist nicht mehr notwendig. Patient:innen werden gebeten ihren 3-G Nachweis unaufgefordert bei der Rezeption vorzulegen ehe sie ihre Angehörigen besuchen.
- Besucher:innen tragen während der gesamten Besuchszeit im Krankenhaus einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske.
- Covid-Patient:innen oder Patient:innen mit Krankheits-Symptomen unterliegen weiterhin Besuchseinschränkungen.
Voraussetzungen für einen Besuch:
Zutritt erhalten Besucher:innen, die entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind (3-G-Regel).
- Geimpft: Mit Nachweis über den vollständigen Impfschutz
- Genesen: Nachweis mit positivem PCR-Test, der maximal drei Monate und mindestens 28 Tage zurückliegt; unter Vorlage der schriftlichen Quarantäneverordnung oder ggf. des Laborergebnisses
- Negativ Getestet: Schnelltest nicht älter 24 Stunden, PCR nicht älter 48 Stunden; unter Vorlage des schriftlich anerkannten Testergebnisses