Der Bund hat alle Corona-Testpflichten zum 1. März 2023 aufgehoben. Auch die Corona-Schutz-Verordnung im Freistaat Sachsen wurde zum 1. März 2023 vollständig aufgehoben – wie das sächsische Kabinett beschlossen hat. Die Testpflicht für Patient:innen, Mitarbeitende und Besucher:innen entfällt damit. Lediglich die Maskenpflicht (FFP2) für Besucher:innen von Krankenhäusern sowie Patient:innen und Besucher:innen von Ambulanzen, MVZs und Arztpraxen bleibt zunächst noch bis zum 07.04.2023 bestehen – zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen. Das Klinikum setzt die gesetzlichen Vorgaben von Bund und Freistaat Sachsen am Standort Plauen und empfiehlt, weiterhin Maske zu tragen bei Infektionskrankheiten zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen.

Seit März startet eine neue, standortübergreifende und überregionale Kooperation zwischen den Helios Kliniken in Plauen und Erfurt, die die Durchführung von Ösophagus-Resektionen im Rahmen des Robotikzentrums Mitteldeutschland ermöglicht.