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Besuche von Patient:innen erleichert: Wegfall der Testpflicht im Helios Vogtland-Klinikum Plauen

Am Plauener Klinikum herrscht Erleichterung: Die Corona-Infektionslage hat sich spürbar beruhigt. Zum 1. März 2023 entfällt daher die Testpflicht für den Zutritt in Gesundheitseinrichtungen. Gleichzeitig atmet auch die Klinik-Belegschaft auf: Die Maskenpflicht für Personal im Krankenhaus und im MVZ entfällt. Das Tragen einer FFP2-Maske bleibt zunächst verpflichtend für Besucher:innen von Krankenhäusern sowie Patient:innen und Besucher:innen von Ambulanzen, MVZs und Arztpraxen. Die Abstrichstelle im Haus 3 des Klinikums wird im Zuge dessen geschlossen.
02. März 2023

Der Bund hat alle Corona-Testpflichten zum 1. März 2023 aufgehoben. Auch die Corona-Schutz-Verordnung im Freistaat Sachsen wurde zum 1. März 2023 vollständig aufgehoben – wie das sächsische Kabinett beschlossen hat. Die Testpflicht für Patient:innen, Mitarbeitende und Besucher:innen entfällt damit. Lediglich die Maskenpflicht (FFP2) für Besucher:innen von Krankenhäusern sowie Patient:innen und Besucher:innen von Ambulanzen, MVZs und Arztpraxen bleibt zunächst noch bis zum 07.04.2023 bestehen – zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen. Das Klinikum setzt die gesetzlichen Vorgaben von Bund und Freistaat Sachsen am Standort Plauen und empfiehlt, weiterhin Maske zu tragen bei Infektionskrankheiten zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen.

Besuche von Patient:innen erleichert: Wegfall der Testpflicht im Helios Vogtland-Klinikum Plauen