Es gelten im gesamten Klinikum ab dem 26.04.2022 folgende Besucherregeln:
- Angehörige können die Patient:innen ab dem 26.04.2022 täglich im Zeitraum von 15 bis 18 Uhr besuchen.
- Alle Besucher:innen müssen tagesaktuell negativ getestet sein. Ein mitgebrachter gültiger Testnachweis (max. 24 Stunden alt) mit einem negativen Ergebnis ist auch für vollständig geimpfte und genesene Besucher:innen erforderlich.
Auch Kinder unter 6 Jahren sollten einen negativen Test vorweisen. - Wir bitten darum, die öffentlichen Testzentren im Vogtlandkreis zu nutzen.
Informationen zu den öffentlichen Testzentren finden Sie hier: Corona-Testzentren –Rettungszweckverband Südwestsachsen (rettzv-sws.de) - Der mitgebrachte Testnachweis ist bei der Anmeldung auf Station vorzuzeigen. Das Betreten der Patientenzimmer ist erst mit Erlaubnis des Stationspersonals gestattet.
- Der Aufenthalt der Besucher außerhalb des besuchten Patientenzimmers ist nicht erlaubt. Zum Betreten und Verlassen des Klinikums ist der direkte Weg zu nutzen.
- Medizinisch-notwendige Begleitpersonen unterliegen den gleichen Regelungen wie Besucher:innen und müssen auch einen negativen Test vorlegen.
Besuche sind nicht gestattet:
- für Besucher:innen mit Erkältungssymptomen (Fieber, Schüttelfrost, Kopf-, Hals-, Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, Schnupfen, Trockener Husten, neu aufgetretene Atemnot, Durchfall, Geruchs-/Geschmacksstörungen).
- für Besucher:innen mit aktuell vorliegender Quarantäneverordnung oder Selbstabsonderung.
- für Besucher:innen mit bekanntem Kontakt zu Corona-Erkrankten oder in Quarantäne stehenden Menschen.
- für die COVID-19-Station (Ausnahme: Besuch bei Schwersterkrankten nach ärztlicher Abstimmung).
Im gesamten Klinikum gilt:
- Für Besucher:innen ist das Tragen von FFP2-Masken im gesamten Krankenhaus Pflicht.
- für zugelassene Besuche bei einem positiv getesteten schwerstkranken Patienten ist das Tragen einer FFP2-Maske und eines Schutzkittels verpflichtend.
- Abstandsgebot: Zu Patient:innen, deren Mitpatient:innen, Mitarbeiter:innen und anderen Besucher:innen ist ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.