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Maskenpflicht für alle im Helios Vogtland-Klinikum Plauen

Welche Anforderungen gelten an das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für die verschiedenen Personengruppen
27. April 2020

Ab Montag, den 27. April, gilt für das Helios Vogtland-Klinikum Plauen und für seine Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) eine Maskenpflicht. Das heißt: Nicht nur das Personal, sondern auch Patienten, Begleitpersonen, Besucher sowie Mitarbeiter von Fremdfirmen sind beim Betreten des Klinikums verpflichtet, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Auch wenn vor allem ein einfacher Mund-Nasen-Schutz nicht ausreichend vor Viren schützt, kann er als Fremdschutz sinnvoll sein. Durch ihn können andere Menschen vor den Viren geschützt werden, die man möglicherweise selbst beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt.

Welche Anforderungen gelten an das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für die verschiedenen Personengruppen:

Mitarbeiter

Alle Mitarbeiter des Helios Vogtland-Klinikum Plauen und der Helios MVZ tragen eine Maske (Mund-Nasen-Schutz, kurz: MNS) sobald sie das Klinikgebäude betreten.

Patienten

Patienten müssen Masken tragen, wenn sie sich außerhalb ihres Zimmers im Klinikum bewegen, ebenso bei den Visiten, Untersuchungen und bei Kontakt mit Personal. Haben Patienten eigene Masken zur Hand, dürfen diese genutzt werden. Bei längerem Aufenthalt (spätestens alle 2 Tage) müssen Stoffmasken zum Waschen ausgetauscht werden. Haben Patienten keinen eigenen MNS, erhalten sie vom Klinikum Einweg-MNS. Für Kinder ab dem 6. Geburtstag gilt ebenfalls Maskenpflicht.

Service- und Technikpersonal anderer Unternehmen/Lieferungen

Alle Personen, die das Klinikum betreten werden am Eingang der Klinik darauf hingewiesen, dass Maskenpflicht besteht und diese für alle Menschen gilt, die sich in der Klinik aufhalten.

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