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Helios-Experten klären zum Tag der Organspende auf

Seit 1983 findet in Deutschland jedes Jahr am 1. Samstag im Juni der Tag der Organspende statt. Noch immer sorgt das Thema für viele offene Fragen, Vorurteile und Verunsicherung. Die Experten des Helios Klinikum Pforzheim klären rund um die Organspende und den Organspendeausweis auf.
04. Juni 2021

Der diesjährige Tag der Organspende steht unter dem Motto „Richtig. Wichtig. Lebenswichtig.“, denn für viele Menschen ist Organspende ein schwieriges Thema, mit dem man sich nur ungern beschäftigen möchte. Und doch ist es für die Menschen lebenswichtig, die auf ein Spendenorgan warten – allein in Deutschland sind das aktuell knapp 10.000 Menschen. Häufige Ursachen sind Erkrankungen der Nieren (Dialyse), der Lunge und des Herzens. Erhalten diese Patienten keinen Organersatz würden sie einen vollständigen Verlust der Organfunktion erleiden. Mit einer postmortalen Spende kann ein Mensch verschiedene Gewebe oder Organe, wie Herz, Lunge, Niere, Leber, Bauchspeicheldrüse und Darm spenden und könnte damit bis zu sieben Leben retten. Im Jahr 2020 wurden in Deutschland nur 3.341 Organtransplantationen durchgeführt.

Das Helios Klinikum Pforzheim ist ein sogenanntes Entnahmekrankenhaus. Entnahmekliniken werden vom Land gegenüber der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) ernannt. Sie stehen unter strenger staatlicher Aufsicht und erfüllen räumliche und personelle Voraussetzungen, um Organentnahmen durchzuführen.

Doch was ist eigentlich die Voraussetzung für eine Organspende?
Als Voraussetzung zur Organspende muss ein Hirntod, oder besser der irreversible (unumkehrbare) Verlust sämtlicher Hirnfunktionen durch eine Hirnschädigung, vorliegen. „Das bedeutet, dass die Körperfunktionen (vor allem die Atmung) nur durch Maschinen aufrechterhalten werden. Da die Hirnfunktion vollständig erloschen ist, nimmt der Patient nichts mehr wahr und hat kein Bewusstsein. Dieser Zustand wird immer durch zwei unabhängige erfahrene Experten festgestellt. Häufig werden, neben einer neurologischen Untersuchung, bestimmte zusätzliche apparative Untersuchungen durchgeführt (Hirnstrommessungen, Untersuchungen der ausgefallenen Hirndurchblutung). Damit kann zweifelsfrei der unumkehrbare, vollständige Verlust aller Hirnfunktionen (Hirntod) festgestellt werden“, erklärt Dr. Michael Schellenschmitt, Leitender Oberarzt der Neurologie.

Zudem muss der Spender zu Lebzeiten sein Einverständnis zur Organspende abgegeben haben. Der Organspendeausweis dokumentiert, ob eine Organspende gewünscht ist, und falls ja, welche Organe entnommen werden dürfen. Er entlastet nicht nur die Angehörigen, weil sie diese Entscheidung nicht treffen müssen, sondern gibt auch den behandelnden Ärzten Sicherheit. Liegt kein Organspendeausweis vor, kann der mutmaßliche Wille, Organe zu spenden, durch die Angehörigen glaubhaft gemacht. Sprechen Sie deshalb unbedingt zu Lebzeiten mit Ihren Angehörigen über Ihre Wünsche. Im Ernstfall ist das eine große Hilfe.

Welchen Regelungen unterliegt eine Organtransplantation?
Das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass in jedem Akutkrankenhaus mit Intensivstation ein Transplantationsbeauftragter benannt sein muss. Am Helios Klinikum Pforzheim ist das Dr. Peter Schnabel, der zudem Leitender Oberarzt der Kardiologie ist. „Meine Aufgabe ist, den Prozess der Organspende vor Ort zu organisieren. Ich berate und begleite die Angehörigen sowie behandelnden Ärzte und helfe, mögliche Spender zu identifizieren. Diese melde ich dann der deutschen Gesellschaft für Organspende“, erzählt Dr. Peter Schnabel.

Wird bei einem Menschen, der einer Organspende eingewilligt hat, der Hirntod festgestellt, wird dieser der Koordinierungsstelle (DSO) gemeldet. Diese prüft dann, ob eine Spende in Frage kommt. Die Daten werden dann an „Eurotransplant“ gemeldet, eine Einrichtung, die von acht europäischen Ländern als Organisationsstelle beauftragt wurde. Sie teilt die Organe nach medizinischen und ethischen Kriterien (zu erwartender Erfolg, Dringlichkeit, Wartezeit) sowie der nationalen Organaustauschbilanz zu.