Die Inzidenz im Landkreis Wesermarsch ist erfreulich gesunken und auch bundesweit wurden Lockerungen im Umgang mit der Corona-Pandemie eingesetzt. Auch die Helios Klinik Wesermarsch ihr Besuchsverbot. „Wir wissen, dass der Kontakt zu den Angehörigen das Wohlbefinden unserer Patientinnen und Patienten erheblich steigert. Dennoch steht der Infektionsschutz bei uns an erster Stelle – denn es ist unsere Verantwortung, nicht nur unsere Mitarbeiter, sondern auch jeden anderen Patienten zu schützen“, erläutert Klinikgeschäftsführer Georg Thiessen.
Grundsätzlich gilt die 1-1-1-Regel: Ein Besucher darf einen Patienten für eine Stunde an einem Tag besuchen. Des Weiteren ist am darauffolgenden Tag jedoch auch Besuch von einer anderen Person möglich. Somit darf ein Patient auch verschiedene Besucher empfangen. Dies jedoch nur an aufeinander folgenden Tagen. Die Besuchszeiten sind täglich 10:00 -12:00 und 14:00-17:00 Uhr.
Voraussetzung für den Zutritt in die Klinik ist zudem ein Nachweis einer vollständigen Impfung, als Genesener eine überstandene COVID-19-Infektion, die nicht länger als sechs Monate her ist oder ein negativer Test aus einer offiziellen Teststelle, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen, zum Beispiel den gelben Impfpass. „Je nach Impfstoff bedarf es einer oder zweier Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein“, erläutert Dr. Orhan Kahraman, Ärztlicher Direktor der Helios Klinik Wesermarsch. Auch eine Impfbescheinigung, die vom Impfzentrum oder von der impfenden Stelle ausgestellt wurde, ist ein gültiges Dokument, mit dem Sie Ihre vollständige Impfung nachweisen können.
Als genesen gelten Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate positiv mittels PCR-Test auf SARS-CoV-2 getestet wurden und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt. „Liegt das Testdatum länger als sechs Monate zurück, gilt die Person nicht als genesen. In diesem Fall ist dann der negative Schnelltest aus der offiziellen Teststelle notwendig“, betont Kahraman.
Darüber hinaus gelten selbstverständlich nach wie vor im Krankenhaus die Maskenpflicht mit FFP2- oder medizinischer Maske sowie die grundsätzlichen Abstands- und Hygieneregeln.