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Vertragsunterzeichnung: Kooperationsverbund zwischen Pflegeschulen und Trägern der praktischen Pflegeausbildung im Landkreis Nienburg

Die beiden Pflegeschulen Helios Bildungszentrum Mittelweser und ESTA Bildungswerk gGmbH haben einen Kooperationsverbund für die neue Ausbildung zum Pflegefachmann und zur Pflegefachfrau mit über vierzig Trägern der praktischen Ausbildung aus dem Pflegebereich gegründet. Termin für die Unterzeichnung des Vertrages mit den Institutionen war der 11.03.2020.
11. März 2020
Ob DRK, Krankenhaus, Heime oder ambulante Pflegedienste – die neue Pflegeausbildung betrifft zahlreiche Einrichtungen im Landkreis Nienburg. Die Idee der beiden Pflegeschulen Helios Bildungszentrum Mittelweser sowie ESTA Bildungswerk gGmbH war daher, einen Kooperationsverbund mit den Trägern der praktischen Ausbildung zu errichten. Dieser ermöglicht eine gute organisatorische Abstimmung von Unterricht und praktischer Ausbildung.

„Statt vieler kleiner Einzelverträge war von vornherein unser Ziel, alle involvierten Einrichtungen in einem Kooperationsvertrag unter einen Hut zu bringen“, so Rüdiger Seifert, Leiter des Helios Bildungszentrums Mittelweser. „Wesentlich ist hier eine enge und transparente Zusammenarbeit – denn nur so können reibungslose Abläufe ermöglicht werden. Und wir können uns auf das konzentrieren, was wirklich zählt – nämlich eine qualitativ hochwertige Ausbildung für unsere Schüler.“

Um dies zu erreichen, müssen Kommunikationsregeln definiert und gemeinsame Beurteilungskriterien entwickelt werden. Gerhild Butzkies, Schulleiterin der ESTA Bildungswerk gGmbH, geht noch weiter. „Es muss ein gemeinsames Ausbildungsverständnis entwickelt werden. Gerade am Anfang ist es daher wichtig, dass wir uns immer wieder gegenseitig überprüfen und kritisch hinterfragen.“

In der Umsetzung sieht dies wie folgt aus: Der theoretische und praktische Unterricht wird durch die Pflegeschule entsprechend den Vorgaben des PflBG, der PflAPrV und den dazu erlassenen Landesregelungen erteilt und erfolgt im Blockmodell. Die praktische Ausbildung hingegen erfolgt entsprechend § 7 Abs. 1 bis 4 PflBG i. V. m. § 3 und Anlage 7 der PflAPrV im turnusgemäßen Wechsel beim Träger der praktischen Ausbildung oder in sonstigen praktischen Ausbildungsstätten.

Der Träger der praktischen Ausbildung, die Pflegeschulen und die weiteren praktischen Einsatzstellen unterstützen die Auszubildenden auch beim Führen ihrer Ausbildungsnachweise. Diese dienen vor allem der Kontrolle, inwieweit die praktische Ausbildung dem Ausbildungsplan entsprechend durchgeführt wurde. Sollte die Gefahr bestehen, dass das Ausbildungsziel nicht erreicht wird, beraten die Kooperationspartner gemeinsam mit der oder dem Auszubildenden über geeignete Maßnahmen.

„Wir müssen alle an einem Strang ziehen“, betont Seifert. „Das neue Pflegeberufegesetz bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich und wir alle – sowohl Schulen als auch Träger - müssen in vielen Dingen umdenken. Mit unserem Kooperationsvertrag haben wir den Grundstein dafür gelegt, dass wir diese neuen Vorgaben von Anfang an mit vereinten Kräften umsetzen, um unseren zukünftigen Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern den Weg zu ebnen.“

Vertragsunterzeichnung: Kooperationsverbund zwischen Pflegeschulen und Trägern der praktischen Pflegeausbildung im Landkreis Nienburg