Seitdem das Land Niedersachsen die Besuchsregelungen für Krankenhäuser gelockert hat, kommen wieder viele Besucherinnen und Besucher in die Helios Kliniken Mittelweser. Doch die Ein-Besucher-Regel pro Patient gilt laut der Verordnung des Landes Niedersachsen noch immer – was leider bei vielen Angehörigen auf Unverständnis stößt. „Unsere Mitarbeiterinnen an der Rezeption werden teilweise unangemessen beschimpft“, so Geschäftsführer Thomas Clausing. „Wir alle können den Wunsch, die erkrankten Angehörigen zu sehen, nachvollziehen. Doch die gesetzliche Beschränkung auf einen Besucher pro Patient hat ihren guten Grund – denn noch immer gilt es, die Infektionen mit dem Corona-Virus zu vermeiden, gerade bei unseren Patienten, die sowieso schon durch ihre Erkrankung geschwächt in unserem Krankenhaus liegen.“
In diesem Zusammenhang ist auch das Ausfüllen des Besucherfragebogens Pflicht, um im Sinne des Infektionsschutzgesetzes die Infektionsketten durch das Gesundheitsamt nachverfolgen zu können.
Doch das Ausfüllen des Bogens stellt gleichzeitig die nächste Hürde dar. Häufig müssen die Kolleginnen von der Rezeption Hilfestellung leisten, wodurch die Warteschlange natürlich noch länger wird. Um dies ein wenig zu vereinfachen, ist der Besucherfragebogen nun online verfügbar und kann schon im Vorfeld ausgedruckt und ausgefüllt werden. „Unsere Bitte: Helfen Sie Ihren älteren Angehörigen und füllen Sie diesen gemeinsam mit ihnen bereits im Vorfeld aus. Dadurch ist es auch für ältere Besucherinnen und Besucher einfacher, schneller zu ihrem erkrankten Familienmitglied zu gelangen“, ergänzt Clausing. Der Bogen steht auf unserer Webseite unter diesem Link zum Download zur Verfügung.
Doch noch immer gilt die Bitte: Denken Sie darüber nach – muss der Besuch im Krankenhaus wirklich sein, oder könnten Sie Ihren Angehörigen vielleicht schon zwei Tage später Zuhause besuchen? Jeder Besuch stellt noch immer ein Risiko dar. Deshalb sollten Angehörige noch immer möglichst von Besuchen absehen. Sollte ein Besucher dennoch die Klinik betreten, wird noch immer auf die Hygienemaßnahmen hingewiesen: Händedesinfektion beim Eintritt in die Klinik, Mundschutz, Abstand und die weiteren üblichen Hygieneregeln.
Ausnahmen von der Ein-Besucher-Regelung gelten für schwerkranke, palliativ versorgte Patienten.