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Besuchsverbot im Helios Klinikum Meiningen

Aufgrund der rapide steigenden Fallzahlen in ganz Deutschland – aber auch ganz speziell im Landkreis Schmalkalden-Meiningen – hat sich das Helios Klinikum Meiningen dazu entschlossen, ein erneutes Besuchsverbot auszusprechen. Dieses tritt ab morgen (27.10.2020) in Kraft.
26. Oktober 2020

„Wir wissen, wie schwierig es ist, Menschen den Besuch von kranken Angehörigen zu verwehren. Die Patienten warten oftmals sehnsüchtig auf ein vertrautes Gesicht, das ihnen den Krankenstand erleichtert. Der Schritt eines generellen Besuchsverbots fällt uns daher nicht leicht, ist allerdings im Hinblick auf die Entwicklung der vergangenen Tage folgerichtig“, erklärt Claudia Holland-Jopp, Klinikgeschäftsführerin.  Stand heute (Montag, 13 Uhr) sind vier coronapositiv getestete Patienten stationär im Helios Klinikum Meiningen aufgenommen. Keiner dieser Patienten liegt auf Intensivstation. „Wie schnell sich die Lage jedoch ändern kann, zeigen die seit Freitag rapide gestiegenen Fallzahlen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen“, betont Dr. med. Michael Hocke, Ärztlicher Direktor des Helios Klinikums Meiningen. Deshalb reagiert das Helios Klinikum Meiningen nun auf die aktuelle Entwicklung im Pandemiegeschehen mit einem erneuten Besuchsverbot. Nachdem zwischen April und Mai das erste Besuchsverbot aufgrund der Pandemie ausgesprochen wurde, war es Patienten über den Sommer bis jetzt hin möglich zwei Besucher pro Tag für insgesamt maximal zwei Stunden zu empfangen. Ab Dienstag, den 27. Oktober 2020, soll das Besuchsverbot genau wie das Verbot im Frühjahr nun dazu beitragen, das erneute Infektionsgeschehen einzudämmen. „Wir möchten mit dieser Maßnahme unserer Verantwortung gegenüber Patienten und Mitarbeitern gerecht werden, sie in unserem Klinikum vor einem erhöhten Ansteckungsrisiko zu bewahren“, erklärt Klinikgeschäftsführerin Claudia Holland-Jopp.

Ausgenommen von diesem generellen Besuchsverbot sind:

-        Besucher und Angehörige von Palliativpatienten und Sterbenden

-        Bezugs- und Vertrauenspersonen bei Geburten wie etwa werdende Väter

-        Seelsorger, Rechtsanwälte, Notare und alle weiteren Personen,

deren Berufsstand sie dazu berechtigt

Besuchsverbot im Helios Klinikum Meiningen