Grundlage hierfür ist der aktuelle Beschluss des Freistaates Sachsen, der wieder Besuche für Patienten in Krankenhäusern, unter Auflagen, ermöglicht.
„Vielen Patienten ist es nicht leichtgefallen, gänzlich auf Besuch zu verzichten. Schließlich leisten Angehörige einen wichtigen Beitrag zum Genesungsprozess“, so Julian Zimmer, Klinikgeschäftsführer des Helios Park-Klinikums Leipzig. „Dennoch wissen wir um das erhöhte Infektionsrisiko, je mehr Menschen sich in einer Einrichtung befinden. Daher haben wir für unsere Kliniken ein umfassendes Hygienekonzept erarbeitet, dass Besuche unter bestimmten Auflagen ermöglicht und trotzdem den Schutz unserer Patienten, Mitarbeiter und Besucher aufrechterhält“, ergänzt Sabine Anspach, Klinikgeschäftsführerin des Herzzentrum Leipzig.
Die Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen sieht vor, dass Krankenhäuser den Besucherstrom in ihrer Einrichtung gemäß eines eigenen Hygienekonzeptes regeln können.