Suchen
Menü
Schließen

Besuchsverbot und Ausnahmeregelungen

An der Helios Klinik Idstein gibt es ein komplettes Besuchsverbot. Zu beachten sind dabei einige Ausnahmeregelungen.
14. März 2020
An der Helios Klinik Idstein gibt es ein komplettes Besuchsverbot. Zu beachten sind dabei einige Ausnahmeregelungen:
  • je ein Elternteil bzw. Sorgeberechtigter in Rotation während des Aufenthalts minderjähriger Kind
  • bestellte Betreuer, Seelsorger, Standesbeamte, Rechtsanwälte, Notare, Bestatter
  • Personen zur Unterstützung bei der Pflege, der Verständigung und Übersetzung
  • Personen, deren Aufenthalt aus medizinischer Sicht sinnvoll und erforderlich ist (z.B. Sterbebegleitung)