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Besuchsverbot und Ausnahmeregelungen

An der Helios Klinik Idstein gibt es ein komplettes Besuchsverbot. Zu beachten sind dabei einige Ausnahmeregelungen.
14.03.2020 Lesedauer: - Min.
An der Helios Klinik Idstein gibt es ein komplettes Besuchsverbot. Zu beachten sind dabei einige Ausnahmeregelungen:
  • je ein Elternteil bzw. Sorgeberechtigter in Rotation während des Aufenthalts minderjähriger Kind
  • bestellte Betreuer, Seelsorger, Standesbeamte, Rechtsanwälte, Notare, Bestatter
  • Personen zur Unterstützung bei der Pflege, der Verständigung und Übersetzung
  • Personen, deren Aufenthalt aus medizinischer Sicht sinnvoll und erforderlich ist (z.B. Sterbebegleitung)