- je ein Elternteil bzw. Sorgeberechtigter in Rotation während des Aufenthalts minderjähriger Kind
- bestellte Betreuer, Seelsorger, Standesbeamte, Rechtsanwälte, Notare, Bestatter
- Personen zur Unterstützung bei der Pflege, der Verständigung und Übersetzung
- Personen, deren Aufenthalt aus medizinischer Sicht sinnvoll und erforderlich ist (z.B. Sterbebegleitung)