Die Regelungen der Corona-Schutzmaßnahmen ab 1. März:
Das Tragen einer FF2-Maske bleibt verpflichtend für:
- Besucher:innen von Krankenhäusern
- für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren: Mund-Nasen-Schutz
- Patient:innen und Besucher:innen von Ambulanzen, MVZs, Arztpraxen
Die Testpflicht entfällt.
Patientenbesuche sind ohne weitere Einschränkungen möglich.
Bei Besuchen von covid-positiven Patienten ist entsprechende Schutzkleidung zu tragen, die Besucher:innen auf Station erhalten.
Wir appellieren weiterhin an die Eigen- und Fremdverantwortung eines jeden Einzelnen, freiwillig Maske zu tragen, sich bei Erkältungs-Symptomen zu testen und bei Erkrankung Zuhause zu bleiben.