Suchen
Menü
Schließen

Aktualisierung der Corona-Schutzmaßnahmen

Die Corona-Infektionslage hat sich in Deutschland beruhigt. Um jedoch vulnerable Personengruppen weiterhin zu schützen haben sich die Gesundheitsminister:innen von Bund und Ländern darauf geeinigt, dass das Tragen von Masken in Krankenhäusern oder beim Arztbesuch weiterhin verpflichtend ist.
28. Februar 2023

Die Regelungen der Corona-Schutzmaßnahmen ab 1. März:
 

Das Tragen einer FF2-Maske bleibt verpflichtend für:

  • Besucher:innen von Krankenhäusern
  • für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren: Mund-Nasen-Schutz
  • Patient:innen und Besucher:innen von Ambulanzen, MVZs, Arztpraxen

Die Testpflicht entfällt.

Patientenbesuche sind ohne weitere Einschränkungen möglich.

Bei Besuchen von covid-positiven Patienten ist entsprechende Schutzkleidung zu tragen, die Besucher:innen auf Station erhalten.

Wir appellieren weiterhin an die Eigen- und Fremdverantwortung eines jeden Einzelnen, freiwillig Maske zu tragen, sich bei Erkältungs-Symptomen zu testen und bei Erkrankung Zuhause zu bleiben.

Aktualisierung der Corona-Schutzmaßnahmen