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Patientenbesuche in der Helios Klinik Herzberg/Osterode ab dem 1. Juni wieder möglich

Die Helios Klinik Herzberg/Osterode lockert ab dem 1. Juni das seit Oktober letzten Jahres geltende Besuchsverbot. Patienten dürfen ab Dienstag wieder einmal am Tag für eine Stunde von einer Person Besuch bekommen – unter konsequenten Schutzmaßnahmen.
28. Mai 2021

„Wir freuen uns, dass die Entwicklung der Infektionszahlen in der Region es uns erlaubt, unsere Klinik wieder zu öffnen und Patientenbesuche zuzulassen. Die Besuche von Familie und Freunden sind sehr wichtig für unsere Patienten und ihren Genesungsprozess“, sagt Klinikgeschäftsführer Johannes Richter. „Dennoch gilt, dass wir die Lage täglich neu bewerten. Sollte sich die Situation wieder verschärfen, werden wir die Lockerungen wieder zurücknehmen. Im Vordergrund steht für uns immer der Schutz unserer Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor unnötigen Infektionsrisiken.“

Die Besucherregelungen ab dem 1. Juni im Überblick:

  • Der Besuch eines Patienten in der Helios Klinik Herzberg/Osterode ist täglich (auch am Wochenende) zwischen 10 und 20 Uhr möglich. Der letzte Einlass für Besucher:innen ist um 19 Uhr.
  • Erlaubt ist ein Besucher pro Patient pro Tag für eine Stunde.
  • Voraussetzung ist, dass der/die Besucher:in getestet, geimpft oder genesen ist.*
  • Der/Die Besucher:in sollte nach Möglichkeit immer dieselbe Person sein und nicht von Tag zu Tag wechseln.
  • Alle Besucher:innen müssen die Klinik über den Haupteingang betreten.
  • Die Besucher:innen müssen sich an der Rezeption anmelden und den entsprechenden Nachweis* sowie ein Ausweisdokument vorlegen.
  • Zudem müssen die Besucher:innen einen Fragebogen zur Kontaktdatenerfassung ausfüllen. Der Fragebogen kann vor Ort digital via QR-Code auf dem Smartphone ausgefüllt werden (eine entsprechende Schritt-für Schritt-Anleitung ist im Eingangsbereich der Klinik hinterlegt). Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Besucher:innen den Bogen zu Hause von der Homepage der Klinik herunterladen (hier klicken), vorab ausfüllen und mitbringen. Als weitere Alternative ist der Papierbogen an der Rezeption erhältlich.
  • Jede/r Besucher:in muss eine Händedesinfektion durchführen.
  • In der gesamten Klinik und auf dem Parkplatz gilt Mund-Nasenschutzpflicht. Dies gilt auch für Besucher:in und Patient:in im Patientenzimmer.
  • In jedem Zimmer, auch in Mehrbettzimmern, darf sich maximal ein/e Besucher:in aufhalten.
  • Es gelten die üblichen Abstandsregeln von 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen.
  • Ausgenommen von den vorgegebenen Besuchszeiten und der 1-1-1-1-Regel sind Angehörige von Palliativpatienten, der Besuch erfolgt jeweils nach Absprache mit dem behandelnden Arzt.
  • Auf der Intensivstation sind Besuche weiterhin nur nach vorheriger Absprache mit dem Stationsteam möglich.
  • Patienten, die auf einer Isolierstation liegen, dürfen keinen Besuch empfangen.
  • Besucher:innen, die selbst Krankheitssymptome haben oder in den letzten zwei Wochen Kontakt zu einem bestätigten Covid-Patienten hatten, erhalten keinen Zutritt zur Klinik.

Der Ärztliche Direktor, Stephan Matzath, erklärt: „Zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten, die durch ihre Erkrankung oft ein erhöhtes Infektionsrisiko haben, möchten wir alle Angehörigen, Freunde und Bekannten bitten, ihre Besuche auf das Nötigste zu beschränken. Zudem ist es besonders wichtig, dass sich alle Besucher und Besucherinnen an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln halten.“

Natascha Möller-Seseke, Pflegedirektorin der Klinik, sagt: „Wir danken allen Besuchern und Patienten vorab für ihr Verständnis und für ihre Unterstützung. Wir möchten zudem um etwas Geduld bitten. Bedingt durch die Nachweispflicht und Kontaktdatenerfassung kann es an der Rezeption zu Wartezeiten kommen. Wir empfehlen den Besucher:innen, sich per QR-Code digital zu registrieren.“

*Geimpft, genesen, getestet

Getestete müssen ein negatives Schnelltest-Ergebnis von einer offiziellen Teststelle vorweisen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Geimpfte müssen einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen SARS-CoV2 vorlegen (z.B. Impfpass), aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Vollständig bedeutet: Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z.B. Biontech, Moderna und Astra Zeneca) und dies muss mindestens zwei Wochen her sein.

Genesene müssen einen Nachweis über die Erkrankung im Form eines offiziellen Dokumentes des Gesundheitsamtes vorlegen, die Infektion darf dabei höchstens sechs Monate zurückliegen. Nach Ablauf von 6 Monaten verfällt der Status als Genesener, d.h. sie brauchen ab diesem Zeitpunkt wieder ein negatives Schnelltestergebnis oder eine Impfung.

Genese Geimpfte gelten schon nach der ersten Impfung als vollständig geimpft. Als Nachweis benötigen sie ein offizielles Dokument über die Erkrankung vom Gesundheitsamt sowie einen Impfausweis o.ä. aus dem hervorgeht, dass sie vor mehr als zwei Wochen einmal geimpft wurden.

Zusätzlich zu den jeweiligen Nachweisen müssen alle Getesteten, Geimpften, Genesenen und Genesen Geimpften ein Ausweisdokument vorlegen.

Klinikgeschäftsführer Johannes Richter erklärt: „Mit diesen Regeln orientieren wir uns an Vorgaben, die aktuell für viele Einrichtungen des öffentlichen Lebens bestehen. Um für diejenigen Besucher:innen, die einen Schnelltest benötigen, unnötige Wege zu vermeiden, planen wir ab dem 7. Juni eine eigene Teststelle für Corona-Schnelltests in der Klinik zu eröffnen. Wir werden hierzu noch einmal gesondert zu Öffnungszeiten und Terminbuchung informieren.“ Das Angebot der Teststelle richtet sich über die Besucher:innen der Klinik hinaus an alle Bürger:innen in Stadt und Umkreis, die einen Schnelltest benötigen. Der Bürgertest ist für alle kostenfrei.