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Testpflicht für Besucherinnen und Besucher

Die beschlossene Niedersächsische Corona-Verordnung sieht eine Testpflicht und FFP-Maskenpflicht für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitations- einrichtungen vor. Daher müssen Besucherinnen und Besucher der Helios St. Marienberg Klinik Helmstedt ein negatives Testergebnis vorweisen, auch Geimpfte und Genesene.
05. April 2022

Das Land Niedersachsen verschärfte zu Anfang der Woche seine Corona-Übergangsregelungen. Für etwa zwei Wochen galt in der Helios Klinik Helmstedt erneut die 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher. Nach der Niedersächsischen Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus müssen Besucherinnen und Besucher eines Krankenhauses abermals ein negatives Schnelltestergebnis eines Testzentrums vorweisen. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene (3G+). Ein Selbstschnelltest ist hierfür nicht zulässig. „Wir begrüßen diese Regelung, da sich unsere Besucher mit einem negativen Test absichern und das Risiko einer Infektion unserer Patienten eingeschränkt wird. Trotzdem kann man sich nie ganzheitlich vor einer Infektion schützen. Daher bitten wir Angehörige weiterhin generell auf Besuche zu verzichten“, so Klinikgeschäftsführer Matthias Hahn.

Des Weiteren bleiben die aktuellen Besuchszeiten von Montag bis Sonntag von 14:00 bis 18:00 Uhr bestehen und es gilt weiterhin eine FFP-2-Maskenpflicht. 


Testpflicht für Besucherinnen und Besucher

Informieren Sie sich über alle geltenden Besuchsregelungen in unserer Klinik.