Die ab dem 13.7.2020 gültige Neufassung der Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 sieht einige Lockerungen vor. So dürften theoretisch Besucher wieder in unbegrenzter Zahl zu den Patienten kommen. Die Klinikleitung hat letzte Woche entschieden sich auf Paragraf 3 der Niedersächsischen Verordnung zu beziehen und die vorherigen Besucherregelungen beizubehalten. Dieser besagt, dass jede Einrichtung verpflichtet ist die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung des Hygienekonzepts zu gewährleisten. Dazu zählt die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten zu begrenzen und zu steuern, sowie Besucherströme zu vermeiden. Das bedeutet es ist ein Besucher pro Patient gleichzeitig erlaubt. „Unser Hygienekonzept beinhaltet vor allem genügend Abstand unserer Patienten und auch der Besucher. In einem doppelt belegten Zimmer, mit einer uneingeschränkten Besucheranzahl, kann dieser Abstand nicht mehr eingehalten werden“, betont Pflegedirektorin Aline Prasse. „Trotzdem möchten wir unseren Patienten und ihren Angehörigen etwas entgegen kommen und erweitern die Besuchszeiten um zwei Stunden ab dem 20. Juli. Besuche sind nun von 14:00 – 18:00 Uhr möglich“, so Prasse weiter.
Die Besuchszeiten auf der Geburtsstation wurden für Väter ab sofort bis 20 Uhr verlängert.