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Um die Gefahr einer Übertragung des Corona-Virus zu minimieren, gilt ab Freitag, 30. Oktober 2020, ein Besuchsverbot im Helios Klinikum Gotha.

29. Oktober 2020

Angesichts steigender Infektionszahlen in ganz Deutschland erweitern wir unsere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz unserer Patienten und unseres Personals.

Um die Gefahr einer Übertragung des Corona-Virus zu minimieren, gilt ab Freitag, 30. Oktober 2020, ein Besuchsverbot im Helios Klinikum Gotha.

Um die Gefahr einer Übertragung des Corona-Virus zu minimieren, gilt ab Freitag, 30. Oktober 2020, ein Besuchsverbot im Helios Klinikum Gotha.

Geplante Aufnahmen, operative Eingriffe und Sprechstunden finden weiter statt. Auch die Notaufnahme steht nach wie vor zur Behandlung , 24 Stunden , offen.

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Ausnahmen in besonderen Situationen

In besonderen Situationen sind zudem Ausnahmeregelungen möglich – nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter
Telefon + 49 3621 220-324 oder in Absprache mit den behandelnden Ärzten vorab.
Sie gelten für Patienten auf Palliativstationen, für eine fest definierte Begleitperson bei der Geburt sowie für ein Elternteil bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.

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Die Entbindungen laufen weiter unter Berücksichtigung der entsprechenden gültigen Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen.

Zur Geburt darf die Schwangere eine Begleitperson mitbringen.

Diese Person muss symptomfrei sein, darf keinen Kontakt zu Covid-19-Patienten gehabt haben und muss selbstverständlich in diesem sensiblen Bereich einen Mundschutz tragen.

Allerdings ist es nicht mehr möglich, dass die Begleitperson während der Geburt wechselt.

Nach der Geburt - Auf der Wöchnerinnenstation gilt ebenfalls ein striktes Besuchsverbot – leider auch für Väter.

Schwangere können sich vorab bei Fragen rund um die Uhr an das Team der Geburtshilfe des Helios Klinikums Gotha, unter der
Telefonnummer 03621 220-5174,
wenden.

Natürlich gern auch Väter und Angehörige für Fragen nach der Entbindung.

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