Die neuen Bestimmungen im Detail:
- Es ist ein Besucher pro Patient und Tag für eine Stunde in der Zeit von 15 bis 18 Uhr gestattet.
- Besucher müssen sich entsprechend beim Einlass anmelden.
- Besucher tragen während der gesamten Besuchszeit im Krankenhaus einen Mund-Nasen-Schutz.
- Auf der Intensivstation sind Besuchszeiten nur nach telefonischer Absprache möglich.
- Auf der Isolierstation sind keine Besuche erlaubt.
„Personen mit Atemwegsinfektionen müssen wir von den Besuchsmöglichkeiten leider ausschließen. Besuche sind auch dann nicht möglich, wenn aktuell ein aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen vorliegt“, ergänzt Michael Lange.
Für ambulante Patienten gilt der Begleitstopp weiterhin in allen Bereichen der Klinik, sofern sie nicht zwingend auf Hilfe angewiesen sind.