Rettungssanitäter-Grundlehrgang

Datum | Uhrzeit 09.09.2024 | - Uhr
Veranstalter Simulations- und Notfallakademie am Helios Klinikum Krefeld
Veranstaltungsort Krefeld
Zielgruppe Jeder
Teilnahmegebühren 2000,- €
Anmeldeschluss 13.09.2024

Was Sie erwartet…

Die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in bietet eine ideale Einstiegsmöglichkeit, um die vielfältigen Aufgaben im Bereich der Notfallmedizin und des Rettungsdienstes zu entdecken.

Die Tätigkeit im Überblick

Als Rettungssanitäter/in führen Sie Krankentransporte durch, nehmen als verantwortliche Begleitpersonen (Transportführer) an Krankentransporten teil oder werden als Fahrer eines Rettungswagens eingesetzt. Dabei unterstützen Sie den Rettungsdienst bzw. Notfallsanitäter bei Notfallmaßnahmen und versorgen kranke oder verletzte Personen.

Rettungssanitäter/innen finden Beschäftigung in erster Linie bei Rettungs- und Krankentransportdiensten, bei städtischen Feuerwehren oder Katastrophenhilfswerken, Wasserrettungs- und Bergrettungsdiensten.

Die Ausbildung im Überblick

Der Beruf des Rettungssanitäters beinhaltet eine Aus- bzw. Weiterbildung im Rettungsdienst, die nach dem Rettungsdienstgesetz NRW geregelt ist.
Die Basis-Ausbildung dauert ca. 3,5 Monate und beinhaltet neben dem Grundlehrgang (240 Std.) eine Abschlusswoche (40 Std.) mit abschließender staatlicher Prüfung.
Die vor der Abschlusswoche notwendigen Praktika finden im Krankenhaus in den Bereiche Notaufnahme, Intensivstation und Anästhesie/OP (insges. 80 Std.) sowie im Rettungsdienst auf dem Rettungswagen einer geeigneten Lehrrettungswache (160 Std.) statt.
Wir bieten Ihnen eine fundierte und praxisorientierte Ausbildung und vermitteln Ihnen sicher das Rüstzeug für Ihre weitere berufliche Tätigkeit.

Zur Ausbildungszulassung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

- beglaubigter Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass, welcher zum Ausbildungsbeginn gültig sein muss,
- ärztliches Attest zur gesundheitlichen und körperlichen Eignung, welches zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate ist,
- Nachweis eines Hauptschulabschlusses, einer gleichwertigen Schulausbildung oder abgeschlossenen Berufsausbildung
- Vorlage eines Führungszeugnisses Belegart N, welches nicht älter als drei Monate sein soll, oder eine eidesstattliche Versicherung gemäß Anlage 14
- Nachweis des Sprachniveaus mindestens B2 bei nicht im Inland erworbenen Schul- beziehungsweise Ausbildungsabschlüssen